Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

  • Von Sandra Ebenberger
    • 05 Mar 2024
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Förderprogramm: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Innovationsförderung für deutsche KMUs

Deutschland hinkt in Sachen Innovationen anderen Volkswirtschaften hinterher. Vor allem die Wettbewerbsfähigkeit muss weiter gestärkt werden, um im internationalen Vergleich wieder aufzuholen. Hierfür gibt es mehrere Förderinstrumente, die in Frage kommen. ZIM hat sich in den letzten Jahren etabliert und ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm vom BMWK.

Kurzvorstellung ZIM: Kernelemente inkl. Antragsverfahren

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert drei Arten von Projekten:

• FuE-Einzelprojekte
• FuE-Kooperationsprojekte und
• Innovationsnetzwerke.

Dadurch wird die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland nachhaltig gestärkt. Es werden auch internationale Partnerschaften und Netzwerke bzw. Kooperationsvorhaben gefördert. Hierbei unterstützt man vornehmlich Projekte, die sich auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen fokussieren.

Die Zuwendung kann für verschiedene Aktivitäten eingesetzt werden, die im Kontext zu Forschung und/ oder Entwicklung stehen. Aktivitäten können Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sein. Sie kann auch für das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken (national oder international) genutzt werden. Im Zentrum der Zusammenarbeit steht die Nutzung von Synergien und die Beschleunigung von technologischen Innovationsprozessen, die den Unternehmenserfolg und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig beeinflussen können.

Das ZIM-Programm wurde kürzlich an die neuen beihilferechtlichen Bestimmungen angepasst. Es erfolgte auch eine Anpassung an die Neuregelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO).

Wer ist anspruchsberechtigt und wie läuft das Antragsverfahren?

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Überdies werden mittelständische Unternehmen unter 500 Mitarbeiter oder unter 1000 Mitarbeiter bei Kooperationsvorhaben berücksichtigt.

Gefördert werden sowohl Personalkosten als auch Material- und externe Forschungskosten. Diese Kosten beziehen sich auf industrielle Forschung, experimentelle Forschung oder auf Durchführbarkeitsstudien (bei Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen).

Alle Formulare des Programms sind öffentlich zugänglich, der Antrag wird im dafür vorgesehenen Portal hochgeladen und eingereicht. Die Bearbeitungszeit seitens des beliehenen Projektträgers beläuft sich auf etwa 3 Monate.

Wie viel Förderung steht einem Unternehmen bei ZIM zu?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die je nach Art des Projekts und den damit verbundenen Kosten variieren können. Um Fördermittel zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag stellen und die Kriterien des Programms erfüllen. Diese Zuschüsse variieren je nach Art des Projekts und den damit verbundenen Kosten. Kleine Unternehmen 70%, mittlere Unternehmen 60% und weitere mittelständige Unternehmen 50% (letztere bis zu einer Größe von unter 1.000 Mitarbeiter).

Eine Kumulierung mit anderen Förderinstrumenten ist möglich, jedoch muss eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.

Wieso LEYTON als Partner zur Antragsstellung wählen?

Wir unterstützen und begleiten Sie über den gesamten Antragsprozess hinweg. Von der Projektkonsolidierung bis hin zur Antragstellung und Abwicklung nach Genehmigung des Antrags.

Vereinbaren Sie gerne einen ersten unverbindlichen Termin mit einem unserer Berater.

Autor/-in

Leyton Deutschland_Sandra Ebenberger
Sandra Ebenberger

Scientific Consultant

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