Wachstumschancengesetz: Innovationsimpuls für KMUs

  • Von Finn Werdermann
    • 17 Apr 2024
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Das Wachstumschancengesetz und dessen Auswirkungen auf die Forschungszulage

Das Wachstumschancengesetz, welches am 28.03.2024 in Kraft getreten ist, ist ein Gesetz zur “Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” in Deutschland. Um die Rahmenbedingungen für diese Ziele zu verbessern und damit die deutsche Wirtschaft in Schwung zu bringen, haben sich u.a. für die Forschungszulage folgende signifikante Neuerungen ergeben:

Erhöhung der Bemessungsgrundlage von 4 Mio. € auf 10 Mio. € pro Wirtschaftsjahr
Erhöhung der Förderquote auf interne Personalkosten von 25% auf 35% für KMU
Anhebung der ansetzungsfähigen externen Auftragskosten von 60% auf 70% (= Förderquote von 17,5% bzw. 24,5% für KMU)
Einzelunternehmer: Förderung steigt von 40 €/h auf 70 €/h
Erweiterung der Förderung auf Vorauszahlungen
Abnutzbaren beweglichen Wirtschafsguts des Anlagevermögens erstmals förderfähig (über Afa), Förderquote 25% (für KMU 35%)

Was bedeutet dies konkret für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Erhöhung der Forschungszulage zur Entlastung der KMU

Die Erhöhung der Forschungszulage entlastet KMU finanziell erheblich. Im Vergleich zu größeren Unternehmen haben KMUs weniger Ressourcen und Kapital für F&E. Insbesondere die Erhöhung der Förderquote von 35% auf interne Personalkosten ermöglicht es KMUs mehr in qualifiziertes F&E-Personal und fortschrittliche Technologien zu investieren. KMUs können dadurch ihre F&E-Aktivitäten intensivieren, ohne ihre finanzielle Stabilität zu gefährden.

Zusätzlich ist es nun möglich, 24,5% der externen Auftragskosten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als förderfähig zu deklarieren. Mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Millionen Euro und der damit einhergehenden maximalen Fördersumme von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr können nun eine breitere Palette von F&E-Projekten verfolgt werden.

In Summe können sich KMUs nun auch komplexeren und risikoreicheren Projekten widmen, die möglicherweise höhere Anfangsinvestitionen erfordern. Es eröffnet somit ein neues Potenzial für bahnbrechende Innovationen und signifikante Marktvorteile.

Erstmals sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig

Die jüngste Erweiterung der Forschungszulage ermöglicht nun auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu fördern. Dies eröffnet speziell für KMU ganz neue Möglichkeiten.

Die Beschaffung bspw. neuer Maschinen, maschineller Anlagen sind mit hohen Material- und Anschaffungskosten verbunden. Durch die Novellierung entlastet der Gesetzgeber Unternehmen finanziell enorm.

Hierdurch wird der Fokus von rein personalintensiven auf investitionsintensive F&E-Projekte erweitert. Dies bedeutet, dass KMUs nun eine Förderquote von 35% auf CAPEX (anteilige Abschreibungen während der Projektlaufzeit) für essentielle Ausrüstungen wie bspw. Laborgeräte, Prüfstände, Mess- und Analysegeräte, Prototypen, Werkzeuge und Hard- und Software geltend machen können.

Voraussetzung: Sie müssen für die Durchführung des F&E-Vorhabens essentiell sein und ausschließlich eigenbetrieblich für dieses genutzt werden. Diese bedeutende Neuerung erweitert das Spektrum förderfähiger F&E-Aktivitäten erheblich.

Erweiterung der Förderung auf Vorauszahlungen

Um die Effizienz und Wirksamkeit der Forschungszulage zu steigern, begegnet das Wachstumschancengesetz dem Problem der verzögerten Anrechnung von Forschungszulagen. In der Vergangenheit führte der zeitliche Abstand zwischen der Festsetzung der Forschungszulage und der erstmaligen steuerlichen Veranlagung oft zu Verzögerungen bei der finanziellen Entlastung der Unternehmen.

Ab dem 01.01.2025 kann nun die festgesetzte Forschungszulage erstmals automatisch mit den Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuern verrechnet werden. Gemäß § 37 Absatz 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können die für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum festgesetzten Vorauszahlungen bis zur Höhe der festgesetzten, aber noch nicht angerechneten Forschungszulage herabgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass Unternehmen die finanziellen Vorteile der Forschungszulage früher realisieren können, indem sie ihre Steuervorauszahlungen entsprechend reduzieren. Diese Anpassung verbessert die Liquidität und unterstützt die Unternehmen dabei, ihre F&E-Projekte ohne unnötige finanzielle Verzögerungen fortzuführen.

Das Wachstumschancengesetz ist somit ein wichtiger Meilenstein

Das Wachstumschancengesetz und die damit einhergehenden Änderungen der Forschungszulage bilden einen wichtigen Meilenstein in der Unterstützung von KMUs in Deutschland. Die Neuerungen unterstreichen den enormen Stellenwert der Forschungszulage in der Fördermittellandschaft. Sie weisen auf eine vielversprechende Zukunft für KMUs hin, die in Innovation und Wachstum investieren möchten.

Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass Deutschland die Bedeutung von F&E für die Wirtschaft erkannt hat und bereit ist, in diese Bereiche zu investieren, um langfristiges Wachstum und Fortschritt zu sichern.

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Autor/-in

Leyton-Deutschland_Finn-Werdermann
Finn Werdermann

Scientific Consultant

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