Forschungszulage für durchgeführte & laufende F&E-Projekte
Unser Expertenteam hilft Ihnen mithilfe der Forschungszulage Ihre Business Performance zu verbessern. Finden Sie mit heraus, welche vielfältigen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.
Unser Expertenteam hilft Ihnen mithilfe der Forschungszulage Ihre Business Performance zu verbessern. Finden Sie mit heraus, welche vielfältigen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.
Mit der Forschungszulage können Unternehmen rückwirkend bis zu 1 Mio. € für Ihre F&E-Personalaufwendungen/-Unteraufträge erhalten.
Das Forschungszulagengesetz ist für alle F&E-Projekte ab dem 02.01.2020 relevant und dient zur Betriebskosten- und Budgetoptimierung. Die Förderung ist für alle steuerpflichtigen Einzelunternehmen, KMUs sowie multinationalen Konzerne in Deutschland. Hierfür beträgt die Bemessungsgrundlage an förderfähigen Kosten (F&E-Personalkosten plus Auftragsforschung an Dritte) 4 Mio. EUR pro Jahr und gilt pro Unternehmensverbund. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr (25 % Förderquote). Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet und ggf. in Verlustphasen ausgezahlt.
Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig.
Personalkosten
€ –Aufträge an Dritte
€ –Ihre mögliche Forschungszulage
*Das Ergebnis ist bisher eine erste grobe Schätzung.
Sprechen Sie mit unseren Experten
Wir beraten jedes Jahr Tausende von Kunden zu verschiedenen Förderprogrammen.
Um herauszufinden, ob auch Sie förderfähige F&E-Projekte durchgeführt haben oder in Zukunft planen, kontaktieren Sie gerne unsere Business Developer über das folgende Formular.
Um herauszufinden, ob auch Sie förderfähige F&E-Projekte durchgeführt haben oder in Zukunft planen, kontaktieren Sie gerne unsere Business Developer über das folgende Formular.