Forschungszulage 2024 gemäß Wachstumschancengesetz 25. März 2024, 14 bis 15 Uhr
Wir helfen innovativen Unternehmen, durch F&E-Steuererleichterungen erhebliche Einsparungen zu erzielen. Mit der Forschungszulage können Unternehmen für eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten Fördermittel erhalten. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten F&E-Experten gibt Ihnen die Gewissheit, dass alle förderfähigen Kosten ermittelt und ordnungsgemäß in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Die steuerliche Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden. Sie ist eine gesetzlich geregelte staatliche Förderung.
Unternehmen können mit der Forschungszulage rückwirkend bis zu 1 Million Euro für ihre Forschungs- und Entwicklungskosten erhalten. Das Forschungszulagengesetz, das ab dem 1. Januar 2020 gilt, optimiert die Betriebskosten und das Budget von Unternehmen und ist für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen relevant.
Die jährliche Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten beträgt 4 Millionen Euro pro Unternehmensverbund und die Förderquote beträgt 25%, mit einem Höchstbetrag von 1 Million Euro pro Jahr. Somit sind förderfähige Aktivitäten mit bis zu 1 Million Euro rückwirkend erstattbar. Dies gilt für Ausgaben ab dem 02.01.2020
Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Unternehmens angerechnet und wird bei Verlustphasen ausgezahlt. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind grundsätzlich förderfähig.
• Entwicklung und Optimierung von Maschinen, Komponenten, Verfahren und Materialien (Produkte)
• Entwicklung neuer, vollständig digitaler Dienstleistungen (Prozesse)
• Entwurf, Konstruktion und Erprobung von Prototypen, Werkzeugeinrichtungen und Industrial Engineering bei erstmaliger Verwendung von Komponenten
• Entwicklung innovativer Methoden zur Effizienzsteigerung (Energie, Material, Kosten)
• Betrieb von Versuchsanlagen zur Datensammlung für Forschungs- und Entwicklungszwecke
• Softwareentwicklung
Für alle anspruchsberechtigten Unternehmen sind erstattungsfähig
• bis zu 25% des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zzgl. steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur Zukunftssicherung für F&E-Personal
• bis zu 15% externe F&E-Aufwendungen
• Eigenleistung des Einzelunternehmers
Finanzielle Unterstützung und Budgetoptimierung: Unternehmen erhalten bis zu 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr rückwirkend und können durch rechtsverbindliche Förderbescheide ihre Budgets besser planen.
Stärkung der Innovationskraft und Zukunftssicherheit: Die Forschungszulage fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die langfristig innovative Produkte und Technologien schaffen und die Zukunft des Unternehmens sichern.
Betriebskostenoptimierung und mehr Cashflow: Betriebliche Prozesse und Technologien werden durch die Förderung optimiert, während die Rückerstattung der Personalkosten den Cashflow erhöht und Investitionen ermöglicht.
Fachkräftegewinnung und -bindung: Mitarbeit an innovativen Projekten steigert die Attraktivität des Arbeitgebers, fördert die Fachkräftegewinnung und -bindung.
Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Images: Forschungsprojekte fördern die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, nutzen Synergien und verbessern das Unternehmensimage als innovativ und zukunftsorientiert.
Personalkosten
€ –Aufträge an Dritte
€ –Ihre mögliche Forschungszulage
*Das Ergebnis ist bisher eine erste grobe Schätzung.
Wir beraten jedes Jahr Tausende von Kunden zu verschiedenen Förderprogrammen.
Um herauszufinden, ob auch Sie förderfähige F&E-Projekte durchgeführt haben oder in Zukunft planen, kontaktieren Sie gerne unsere Business Developer über das folgende Formular