Unser Expertenteam hilft Ihnen mithilfe der Forschungszulage Ihre Business Performance zu verbessern. Finden Sie heraus, welche vielfältigen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.
Unternehmen können mit der Forschungszulage rückwirkend bis zu 1 Million Euro für ihre Forschungs- und Entwicklungskosten erhalten. Das Forschungszulagengesetz, das ab dem 1. Januar 2020 gilt, optimiert die Betriebskosten und das Budget von Unternehmen und ist für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen relevant. Die jährliche Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten beträgt 4 Millionen Euro pro Unternehmensverbund und die Förderquote beträgt 25%, mit einem Höchstbetrag von 1 Million Euro pro Jahr. Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Unternehmens angerechnet und wird bei Verlustphasen ausgezahlt. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind grundsätzlich förderfähig.
Förderfähige F&E-Aktivitäten innerhalb der Forschungszulage. Mit der Forschungszulage können Unternehmen für eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten Fördermittel erhalten.
Personalkosten
€ –Aufträge an Dritte
€ –Ihre mögliche Forschungszulage
*Das Ergebnis ist bisher eine erste grobe Schätzung.
Mission beginnt
Kick-off: Identifizierung der Projekte
Verfassen & Einreichen der Anträge
Dynamische Partnerschaft
Sprechen Sie mit unseren ExpertInnen!
Jedes Jahr beraten wir tausende Kunden zu verschiedenen Förderprogrammen. Falls Sie herausfinden möchten, ob auch Ihre F&E-Projekte förderfähig sind oder Sie zukünftige Planungen haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen, um mit unseren ExpertInnen Kontakt aufzunehmen.