Unser Expertenteam hilft Ihnen mithilfe der Forschungszulage Ihre Business Performance zu verbessern. Finden Sie mit heraus, welche vielfältigen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.
Lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zzgl. steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur Zukunftssicherung für FuE-Personal
Externe FuE-Aufwendungen
Eigenleistung des Einzelunternehmers
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach der Art der zuwendungsfähigen Kosten. FuE-Personalkosten können zu 25 % und Aufträge an Dritte zu 15 % veranlagt werden. Mit dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde die Bemessungsgrundlage auf 4 MEUR pro Unternehmensverbund und Jahr begrenzt. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen lohnsteuerpflichtigen Löhne und Gehälter inkl. des steuerfreien Arbeitgeberanteils für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, Eigenleistungen eines Einzelunternehmers (max. 40 €/h bei 40 h/w) sowie Anteile (max. 60 %) des Entgelts, das für ein in Auftrag gegebenes begünstigtes FuE-Vorhaben beim Auftraggeber entstanden ist.
Die Evaluation der Förderwürdigkeit der FuE-Vorhaben wird in Anlehnung an die Definitionen der AGVO bezüglich FuE-Tätigkeiten sowie Beispielen und Erläuterungen des Frascati-Handbuchs der OECD durchgeführt. Es können mehrere FuE-Projekte eines Unternehmensverbundes eingereicht werden.
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