Die Zukunft der Technologie: Was ist Agentische KI?
Seit neuestem ist immer wieder von Agentischer KI zu lesen. Was die spannende Technologie kann, w...

Seit dem 11. Juli 2025 ist es offiziell: Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung, bekannt als der Investitionsbooster, ist in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss zugestimmt, der auch Verbesserungen bei der Forschungszulage mit sich bringt.
Unternehmen in Deutschland, die bereits in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren oder dies planen, dürfen sich über merkliche Vorteile freuen. Die neuen Maßnahmen umfassen eine erneute Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage pro Jahr auf 12 Millionen Euro, zeitlich befristete höhere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die auch in der Forschungszulage angesetzt werden können, sowie – ganz neu – einen pauschalisierten Betrag von 20% für Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit F&E-Vorhaben anfallen.
Freuen dürfen sich Unternehmen jeder Größe: Die Gemeinkostenpauschale von 20% kann von allen Unternehmen mit F&E-Ausgaben genutzt werden. Dagegen ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro insbesondere für Unternehmensverbunde und Konzerne mit hohen F&E-Ausgaben interessant. Da die neuen Regelungen für F&E-Projekte ab 2026 gelten, sollten besonders Unternehmen mit geplanten größeren Innovationsprojekten diese genau prüfen
Mit welchen Verbesserungen können Unternehmen in Deutschland nun rechnen? Die drei zentralen Punkte sind:
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage für F&E-Ausgaben. Die Obergrenze steigt ab dem 1. Januar 2026 von aktuell 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro jährlich pro Unternehmensverbund. Damit werden Unternehmen stärker dabei unterstützt, umfangreichere Forschungsprojekte in Angriff zu nehmen.
Die Bemessungsgrundlage beläuft sich, je nach F&E-Projektlaufzeit, somit auf:
◦ 01.01.2020 – 30.06.2020: 2 Mio. €
◦ 01.07.2020 – 27.03.2024: 4 Mio. €
◦ 28.03.2024 – 31.12.2025: 10 Mio. €
◦ ab 01.01.2026: 12 Mio. €
Ganz neu ist die Förderung von Gemeinkosten und sonstigen Betriebskosten, die im Rahmen eines F&E-Vorhaben entstanden sind. Unternehmen können für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 gestartet sind, einen pauschalen Betrag in Höhe von 20% der förderfähigen Aufwendungen geltend machen. Diese Regelung ist zeitlich unbefristet und schafft die Möglichkeit, von einer 20 Prozent höheren Förderung zu profitieren.
Wichtig ist, dass die Gemeinkostenpauschale nur in Projekten geltend gemacht werden kann, die nach dem 31.12.2025 gestartet sind. Für F&E-Projekte, die vor 2025 begonnen wurden, kann die Pauschale nicht angesetzt werden.
Weiterhin spannend ist die Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2025 bis 2027. Das bedeutet, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden, eine höhere Abschreibung von bis zu 30% möglich ist. Auch in der Forschungszulage können höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden.
Die regulären Förderbedingungen, die im Rahmen der Forschungszulagengesetzes gelten, bleiben bestehen. Die Förderquote beträgt weiterhin 25%. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen zusätzliche Förderbonus von 10%, wodurch sich ihre Gesamtförderung auf 35% erhöht. Damit können Unternehmen von insgesamt bis zu 3 Mio. € profitieren; KMU sogar von bis zu 4,2 Mio. €.
Die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage, unter anderem welche Projekte gefördert werden und in welcher Höhe, erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite zur Forschungszulage.
Die Änderungen bei der Forschungszulage sind Teil des sogenannten Investitionsboosters (auch Wachstumsbooster genannt), der im Koalitionsausschuss bereits am 26. Juni 2025 von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde. Konkret wurden die Maßnahmen im Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ festgehalten. Die Hauptziele sind steuerliche Entlastungen für Unternehmen, Bürokratieabbau und die Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln.
Laut Koalitionsvertrag soll bis 2030 mindestens 3,5% des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investiert werden. Damit sollen Innovationsprozesse in deutschen Unternehmen beschleunigt werden, das wirtschaftliche Wachstum angekurbelt und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.
Bereits in unseren Webinaren im März und im Mai 2025 berichteten unsere Fördermittel-Expert:innen über die zu erwartenden Veränderungen.
Im März 2023 hatte das Wachstumschancengesetz bereits zu besseren Förderbedingungen im Rahmen der Forschungszulage geführt. Mit dem nun verabschiedeten Investitionsbooster profitieren Unternehmen nun noch stärker von der finanziellen Unterstützung für ihre innovativen Tätigkeiten.
Weitere Details zum Investitionsbooster
Neben den Verbesserungen bei der Forschungszulage beinhaltet das Investitionssofortprogramm auch Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen sowie Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen. Ab 2028 soll zudem die Körperschaftsteuer stufenweise von derzeit 15% auf 10% im Jahr 2032 gesenkt werden. Die Maßnahmen haben zum Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzesentwurf hier veröffentlicht.
Im Video fasst unser Experte Patrick Schuppan die Änderungen bei der Forschungszulage durch den Investitionsbooster zusammen.
Um von den verbesserten Förderbedingungen zu profitieren, sollten Sie zunächst intern prüfen, ob Ihr Unternehmen F&E-Projekte umsetzt. Dabei geht es nicht nur um Grundlagenforschung, sondern auch um industrielle Forschung und experimentelle Entwicklungen. Dies bedeutet, dass auch Neuentwicklungen und Optimierungen von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen förderfähig sind.
Sie benötigen Unterstützung? Leyton begleitet Unternehmen weltweit seit über 25 Jahren bei der Beantragung von Fördermitteln. Seitdem in Deutschland die Innovationsförderung rückwirkend möglich ist, haben über 1.100 Unternehmen hierzulande dieses einzigartige Fördermittel mit unserer Expertise in Anspruch genommen. Dabei stehen wir Unternehmen in jedem Schritt des Prozesses zur Seite: von der Identifikation förderfähiger Projekte über die Beantragung der Forschungszulage bis zur Auszahlung der Fördergelder.
Unser Ziel: Wir möchten sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen keine Fördermöglichkeiten verpasst und Sie Ihr Innovationspotenzial voll ausschöpfen! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Mehr Artikel

Seit neuestem ist immer wieder von Agentischer KI zu lesen. Was die spannende Technologie kann, w...

Die Neuauflage der Games-Förderung stärkt den Innovationsstandort Deutschland. Entdecken Sie, wie...

Grüne Gase wie Wasserstoff, Biogas oder synthetisches Methan spielen eine Schlüsselrolle in der E...

Den Meilenstein in der europäischen Forschungsförderung markiert der April 2021, als der Europäis...