Investitionsbooster 2026: Neue Verbesserungen bei der Forschungszulage 

  • Von Dr. Jakob Kreutner
    • 11 Juli 2025
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Seit dem 11. Juli 2025 ist es offiziell: Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung, bekannt als der Investitionsbooster, ist in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss zugestimmt, der auch Verbesserungen bei der Forschungszulage mit sich bringt.   

Unternehmen in Deutschland, die bereits in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren oder dies planen, dürfen sich über merkliche Vorteile freuen. Die neuen Maßnahmen umfassen eine erneute Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage pro Jahr auf 12 Millionen Euro, zeitlich befristete höhere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die auch in der Forschungszulage angesetzt werden können, sowie – ganz neu – einen pauschalisierten Betrag von 20% für Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit F&E-Vorhaben anfallen.  

Für wen sind die Erneuerungen interessant? 

Freuen dürfen sich Unternehmen jeder Größe: Die Gemeinkostenpauschale von 20% kann von allen Unternehmen mit F&E-Ausgaben genutzt werden. Dagegen ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro insbesondere für Unternehmensverbunde und Konzerne mit hohen F&E-Ausgaben interessant. Da die neuen Regelungen für F&E-Projekte ab 2026 gelten, sollten besonders Unternehmen mit geplanten größeren Innovationsprojekten diese genau prüfen

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Anpassungen bei der Forschungszulage 

Mit welchen Verbesserungen können Unternehmen in Deutschland nun rechnen? Die drei zentralen Punkte sind:   

Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € ab 2026 

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage für F&E-Ausgaben. Die Obergrenze steigt ab dem 1. Januar 2026 von aktuell 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro jährlich pro Unternehmensverbund. Damit werden Unternehmen stärker dabei unterstützt, umfangreichere Forschungsprojekte in Angriff zu nehmen.  

Die Bemessungsgrundlage beläuft sich, je nach F&E-Projektlaufzeit, somit auf:  

◦ 01.01.2020 – 30.06.2020: 2 Mio. €
◦ 01.07.2020 – 27.03.2024: 4 Mio. €
◦ 28.03.2024 – 31.12.2025: 10 Mio. €
◦ ab 01.01.2026: 12 Mio. €

Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20% 

Ganz neu ist die Förderung von Gemeinkosten und sonstigen Betriebskosten, die im Rahmen eines F&E-Vorhaben entstanden sind. Unternehmen können für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 gestartet sind, einen pauschalen Betrag in Höhe von 20% der förderfähigen Aufwendungen geltend machen. Diese Regelung ist zeitlich unbefristet und schafft die Möglichkeit, von einer 20 Prozent höheren Förderung zu profitieren. 

Wichtig ist, dass die Gemeinkostenpauschale nur in Projekten geltend gemacht werden kann, die nach dem 31.12.2025 gestartet sind. Für F&E-Projekte, die vor 2025 begonnen wurden, kann die Pauschale nicht angesetzt werden.

Degressive Abschreibung (AfA) bis zu 30%  

Weiterhin spannend ist die Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2025 bis 2027. Das bedeutet, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden, eine höhere Abschreibung von bis zu 30% möglich ist. Auch in der Forschungszulage können höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden.  

Was und wie viel wird bei der Forschungszulage gefördert? 

Die regulären Förderbedingungen, die im Rahmen der Forschungszulagengesetzes gelten, bleiben bestehen. Die Förderquote beträgt weiterhin 25%. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen zusätzliche Förderbonus von 10%, wodurch sich ihre Gesamtförderung auf 35% erhöht. Damit können Unternehmen von insgesamt bis zu 3 Mio. € profitieren; KMU sogar von bis zu 4,2 Mio. €.

Die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage, unter anderem welche Projekte gefördert werden und in welcher Höhe, erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite zur Forschungszulage

Neuer Gesetzesbeschluss: Hintergrund und Ziele

Die Änderungen bei der Forschungszulage sind Teil des sogenannten Investitionsboosters (auch Wachstumsbooster genannt), der im Koalitionsausschuss bereits am 26. Juni 2025 von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde. Konkret wurden die Maßnahmen im Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ festgehalten. Die Hauptziele sind steuerliche Entlastungen für Unternehmen, Bürokratieabbau und die Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln.  

Laut Koalitionsvertrag soll bis 2030 mindestens 3,5% des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investiert werden. Damit sollen Innovationsprozesse in deutschen Unternehmen beschleunigt werden, das wirtschaftliche Wachstum angekurbelt und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.  

Bereits in unseren Webinaren im März und im Mai 2025 berichteten unsere Fördermittel-Expert:innen über die zu erwartenden Veränderungen.  

Im März 2023 hatte das Wachstumschancengesetz bereits zu besseren Förderbedingungen im Rahmen der Forschungszulage geführt. Mit dem nun verabschiedeten Investitionsbooster profitieren Unternehmen nun noch stärker von der finanziellen Unterstützung für ihre innovativen Tätigkeiten.  

Weitere Details zum Investitionsbooster 

Neben den Verbesserungen bei der Forschungszulage beinhaltet das Investitionssofortprogramm auch Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen sowie Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen. Ab 2028 soll zudem die Körperschaftsteuer stufenweise von derzeit 15% auf 10% im Jahr 2032 gesenkt werden. Die Maßnahmen haben zum Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. 

Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzesentwurf hier veröffentlicht.  

Im Video fasst unser Experte Patrick Schuppan die Änderungen bei der Forschungszulage durch den Investitionsbooster zusammen.

Wie können Sie schnellstmöglich profitieren?  

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    Antoine Adam CEO von Leyton Deutschland

    Antoine Adam

    Der Investitionsbooster ist ein starkes Zeichen der neuen Bundesregierung. Die verbesserten Förderbedingungen, die ab 2026 gelten, bedeuten mehr Planungssicherheit für Unternehmen, die vorhaben, in F&E zu investieren. Nie hat es sich mehr gelohnt, die Forschungszulage in Betracht zu ziehen

    Dr. Jakob Kreutner Senior Scientific Manager bei Leyton Deutschland

    Mit der Einführung der Gemeinkostenpauschale und der degressiven Abschreibung wird Innovationsfinanzierung planbarer, effizienter und attraktiver denn je. Unsere Aufgabe ist es, dieses Potenzial für unsere Kunden gezielt in Wachstum zu verwandeln.

    Sandra Christen Manager Finance bei Leyton Deutschland

    Autor/-in

    Dr. Jakob Kreutner
    Dr. Jakob Kreutner

    Senior Scientific Manager bei Leyton Deutschland

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