Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Förderprogramm, das Innovationen sichtbar macht, die Umwelt entlastet und Vorbilder schafft

ZIM Leyton

WAS IST UIP?

Was beinhaltet das Umweltinnovationsprogramm?

 Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist eines der wichtigsten Investitionsprogramme des BMUKN. Die Umsetzung und fachliche Prüfung übernimmt das Umweltbundesamt (UBA). Seit 1979 fördert das UIP Unternehmen, die durch innovative Investitionen Umweltbelastungen deutlich verringern oder vermeiden. Das Programm setzt dort an, wo die Entwicklung abgeschlossen ist: bei der ersten großtechnischen Anwendung neuer Verfahren. Es gibt keine festen Einreichungsfristen; Anträge können jederzeit gestellt werden.

WIE LEYTON HILFT

Von der Umweltinnovation zur Förderung

01 Demonstrationscharakter belegen

Demonstrationscharakter belegen

Nicht jede nachhaltige Investition erfüllt automatisch die UIP-Kriterien. Leyton prüft, ob Ihr Verfahren über den Stand der Technik hinausgeht, erstmals großtechnisch angewendet wird und klaren Demonstrationscharakter besitzt.
Leyton consulting team
02 Umweltentlastung quantifizieren

Umweltentlastung quantifizieren

UIP-Projekte müssen ihren Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen nachvollziehbar darstellen. Wir helfen, Energie-, Ressourcen-, Emissions- oder Abfallwirkungen überzeugend aufzubereiten.
Leyton consulting team.
03 Projektskizze strategisch aufbauen

Projektskizze strategisch aufbauen

Die Projektskizze ist der erste entscheidende Schritt. Leyton strukturiert Ihr Vorhaben, schärft den Neuheitswert und bereitet technische, wirtschaftliche und ökologische Argumente förderlogisch auf.
Leyton consultants
04 Antrag und Nachweise koordinieren

Antrag und Nachweise koordinieren

Nach positiver Skizzenbewertung begleiten wir Vollantrag, Kostenplanung, Unterlagen und Rückfragen bis zur Förderentscheidung.
Group of consultants

LEYTON IN ZAHLEN

Unsere Expertise auf einen Blick

50.000

Kunden weltweit

25+

Jahre Erfahrung

3.000

Mitarbeitende weltweit

bis zu
30 %

Investitionszuschuss für KMU

bis zu 7,5 Mio. €

Möglicher Investitionszuschuss

Label: WAS WIRD GEFÖRDERT?

Förderfähige UIP-Vorhaben

Our in-house team of highly qualified tax and technical experts supports thousands of businesses each year in navigating complex incentives and maximizing financial returns

UIP-ANTRAGSPROZESS

Ihr Weg zur UIP-Förderung

Ein strukturierter Prozess hilft, Umweltwirkung, Neuheitswert und Förderlogik von Anfang an überzeugend darzustellen.

01.

Skizze & Prüfung

Kurze Projektbeschreibung mit Angaben zu den Antragstellenden; anschließend fachliche und förderrechtliche Bewertung durch Expert:innen. Bei positivem Ergebnis folgt die Einladung zur Ausarbeitung eines Vollantrags.

02.

Vollantrag

Detaillierte technische Projektbeschreibung, Zeitplan, Kostenkalkulation und Risikobetrachtung.

03.

Förderentscheidung

Nach Prüfung erfolgt die Zusage oder Ablehnung. Bei Bewilligung kann das Projekt starten.

UIP-BERATUNG

Lassen Sie Ihre UIP-Chancen prüfen

Kommt Ihre Umweltinnovation für eine Förderung infrage? Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch mit unseren Fördermittel-Expert:innen. Wir prüfen Förderfähigkeit, Umweltentlastung und Antragsstrategie und begleiten Sie von der Projektskizze bis zur Förderentscheidung.

FAQ

Häufige Fragen zur UIP-Förderung

Alles Wichtige, bevor Sie Ihre Förderchancen prüfen lassen.

Wer kann sich für das UIP bewerben?

Das UIP richtet sich an Unternehmen aller Größen, wobei Vorhaben von KMU bevorzugt gefördert werden. Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Auch öffentliche Einrichtungen wie Kommunen und kommunale Eigenbetriebe können die UIP-Förderung beantragen.

Gefördert werden innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter, die Umweltbelastungen vermeiden oder verringern und über den Stand der Technik hinausgehen.

Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 20 % für Großunternehmen und bis zu 30 % für KMU, grundsätzlich bis maximal 7,5 Mio. €. Alternativ ist ein zinsverbilligter KfW-Kredit für bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
 
Nein. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Förderzusage begonnen werden.