Alles Wissenswerte zur Forschungszulage für Unternehmen

  • Von LEYTON Deutschland
    • 21 Feb 2023
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Interview über die Forschungszulage

In unserem Interview mit Dr. Jakob Kreutner geht es um das Forschungszulagengesetz (FZulG), das für Unternehmen in Deutschland eine finanzielle Erleichterung für Ausgaben in Forschung und Entwicklung bietet. Wir sprechen über die Vorteile für Unternehmen, die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage, den Unterschied zu anderen Fördermitteln und warum nicht alle Unternehmen bereits davon profitieren. Dr. Jakob Kreutner gibt uns außerdem wertvolle Einblicke, wie Unternehmen von der Forschungszulage profitieren können und welche Tipps er für die Beantragung hat.

Was ist die Forschungszulage bzw. das Forschungszulagengesetz?

Das Forschungszulagengesetz, welches im Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat das Ziel, Innovation und Forschung in Deutschland zu fördern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die Forschungszulage gestärkt werden, indem sie finanzielle Anreize erhalten, um mehr in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und ermöglicht Unternehmen, einen Teil ihrer F&E-Kosten als Steuergutschrift geltend zu machen. Mit der Förderung sollen Unternehmen ermutigt werden, in innovative Projekte zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und neue Technologien zu entwickeln.

Wie stärkt das Forschungszulagengesetz Unternehmen genau?

Durch das Forschungszulagengesetz haben Unternehmen die Möglichkeit, 25% der Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Steuergutschrift zu beantragen. Zusätzlich können auch Kosten für externe F&E-Aufträge geltend gemacht werden. Dies kann insbesondere für KMUs erhebliche Einsparungen bedeuten und zusätzliche Investitionsanreize in Forschungs- und Entwicklungsprojekte bieten, indem das finanzielle Risiko reduziert wird. Insgesamt kann die Forschungszulage dazu beitragen, dass Unternehmen in Deutschland wettbewerbsfähiger und innovativer werden.

Welche Unternehmen haben Anspruch auf die Forschungszulage?

Jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, unabhängig von seiner Größe und Branche, hat grundsätzlich Anspruch auf die Forschungszulage, sofern es begünstigte F&E-Vorhaben durchführt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass vor allem Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau, IT/Software, Pharmazie und Lebensmitteltechnik die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Unternehmen keine eigenen F&E-Projekte durchführen, können sie trotzdem von der Forschungszulage profitieren, da sogar Ausgaben für externe F&E-Aufträge geltend gemacht werden können. Allerdings müssen die F&E-Projekte bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein, z.B. müssen sie zu einem technologischen Fortschritt führen und wissenschaftlich und technisch anspruchsvoll sein.

Was ist der Unterschied zwischen der Forschungszulage und anderen Fördermitteln?

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Fördermitteln besteht darin, dass Projekte auch rückwirkend noch beantragt werden können. Somit können Unternehmen, die bisher noch keine Forschungszulage beantragt haben, inzwischen die Kosten aus insgesamt 3 Jahren (2020 – 2022) auf einmal geltend machen. Dadurch entfällt ein großer Nachteil der klassischen Projektförderung, welche einen Projektbeginn in der Regel erst nach erfolgreicher Bewilligung erlaubt und häufig Verzögerungen von 12 Monaten und mehr mit sich bringt. Zusätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend stehen die Anträge nicht im Wettbewerb mit anderen Vorhaben um ein begrenztes Förderbudget. Weitere Einschränkungen in klassischen Förderprogrammen bestehen in themenspezifischen Förderungen und Einhaltung von verschiedenen Auflagen und vorgegebenen Fristen.

Warum profitieren nicht alle Unternehmen schon von der Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist in vielen Unternehmen noch gar nicht gedanklich angekommen. Zudem hemmt häufig die Betriebsblindheit und die Bezeichnung „Forschungszulage“ Unternehmen bei der Antragstellung, da sie ihre internen Projekte als Tagesgeschäft sehen. Dabei deckt die Forschungszulage auch experimentelle Entwicklungen ab und oftmals hilft ein Blick von extern dabei, den F&E-Inhalt in den eigenen Projekten und Tätigkeiten zu identifizieren. Zudem bestehen in zahlreichen Unternehmen aufgrund negativer Erfahrungen in anderen Förderprogrammen und den teils umfangreichen Antragsverfahren Vorbehalte hinsichtlich öffentlicher Förderung, weshalb eine Antragstellung nicht in Betracht gezogen wird. Auch hier lohnt sich die Unterstützung von erfahrenen Antragstellern, um gezielt die richtigen Projekte auszuwählen und die Antragstellung effizient zu gestalten.

Autor/-in

LEYTON Deutschland

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