Forschungszulagengesetz: Vorteile für verbundene Unternehmen

  • Von Janani Skanda Rupan
    • 07 Feb 2024
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Forschungszulagengesetz: Vorteile für verbundene Unternehmen

In einer dynamischen Wirtschaftswelt ist es entscheidend, jede verfügbare Ressource zu nutzen, um Wachstum und Innovation zu fördern. Ein Schlüsselelement in diesem Kontext ist das deutsche Forschungszulagengesetz (FZulG). Dieses Gesetz zielt speziell darauf ab, Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen durch steuerliche Anreize zu unterstützen. Wenn Sie Teil eines Unternehmensverbunds sind zeigen wir Ihnen, wie Sie die Vorteile dieses Gesetzes optimal ausschöpfen können.

Die Definition verbundener Unternehmen

Das FZulG definiert “verbundene Unternehmen” anhand von Kriterien wie Mehrheitsbeteiligungen, Organbestimmungsmehrheiten oder vertraglichen Bindungen. Diese Definition erfasst ein breites Spektrum von Unternehmensstrukturen – von Mutter-Tochter-Beziehungen bis zu komplexeren Unternehmensverbünden. Sie ist ausschlaggebend für die Ermittlung steuerlicher Vorteile.

Die Bemessungsgrundlage im FZulG

Für Unternehmen ist insbesondere die Begrenzung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage relevant. Das Gesetz legt einen Höchstbetrag fest, der pro Kalenderjahr für alle verbundenen Unternehmen zusammen nicht überschritten werden darf. Diese Obergrenze hat direkte Auswirkungen auf die Steuerstrategien von Unternehmensgruppen, je nach Konstellation der verbundenen Unternehmen. Dies erfodert eine genaue und strategische Planung der FuE-Aktivitäten innerhalb des Verbunds.

Optimierung der Steuerstrategie und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Das Gesetz legt einen besonderen Fokus auf die strategische Verteilung der Bemessungsgrundlagen innerhalb des Unternehmensverbunds. Durch die gezielte Anwendung dieser Regelungen können Unternehmen ihre FuE-Aktivitäten optimieren. Dies eröffnet neue Wege für wirtschaftliche Effizienz und stärkere Synergien innerhalb der Gruppe.

Zusammenfassend bietet das Forschungszulagengesetz verbundenen Unternehmen eine wertvolle Chance, ihre Steuerstrategien zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Durch unsere strategische Planung und professionelle Beratung kann Ihr Unternehmen erhebliche Vorteile aus dem FZulG ziehen.

Wir bei LEYTON wählen für Sie das passende Förderprogramms aus. Beachten Sie, dass Sie die Forschungszulage nur vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann! Wenn Sie noch keine Kosten für 2020 geltend gemacht haben, sollten Sie sich beeilen. Andernfalls verfällt Ihr Anspruch.

Haben Sie bereits erste Fragen zu Fördermitteln? Buchen Sie gerne einen ersten unverbindlichen Termin mit einem unserer Berater.

Autor/-in

Janani Skanda Rupan

Junior Financial Consultant

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