Wachstumschancengesetz: Innovationsimpuls für KMUs
Das Wachstumschancengesetz erweitert die Forschungszulage für KMUs: Mehr finanzielle Ressourcen d...
Unternehmen neigen oft dazu Innovationen ausschließlich als bahnbrechende disruptive Neuerungen zu betrachten – große Durchbrüche, die die Welt auf den Kopf stellen und bisherige Geschäftsmodelle und Produkte ersetzen. Innovationen können in den verschiedensten Formen erscheinen. Von inkrementellen Anpassungen bis hin zu disruptiven technologischen Veränderungen.
Förderfähige Innovationen erkennen und Fördermittel gezielt beantragen
Die Herausforderung liegt nicht nur darin, eine Innovationskultur zu fördern, sondern auch darin Innovationen als solche zu erkennen und zu würdigen. Dies erfordert ein Umdenken und eine bewusstere Wahrnehmung der Vielfalt von Innovation in all ihren Facetten.
Ein häufiger Grund hierfür ist die interne Wahrnehmung von Forschung und Entwicklung. Mitarbeiter erkennen oftmals ihre eigenen Entwicklungen und Ideen nicht als innovative Lösungen, wenn sie nicht den Vorstellungen einer radikalen Innovation entsprechen. Projektbeteiligte stecken oft so tief in der Materie, dass sie die Bedeutung ihrer Neuerungen im Kontext der Branche ebenso unterschätzen wie die Implikationen für das eigene Unternehmen.
Dies führt dazu, dass Innovationen unerkannt bleiben. In vielen Unternehmen schlummern oft mehr Potenziale als den eigenen Mitarbeitern bewusst ist. Sie warten nur darauf aufgedeckt zu werden. So werden auch Fördermittel für innovative Projekte viel zu häufig nicht ausgeschöpft, da das Potenzial bereits im ersten Schritt nicht erkannt wird.
Erfolgreiche Praxisbeispiele zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Forschungszulage
Das Forschungszulagengesetz gilt seit 2020 und ist vielen Unternehmen noch vollkommen unbekannt. Dieses steuerliche Förderinstrument steht Unternehmen jeder Größe und Branche zu. Neben der Förderung von Grundlagenforschung, industrieller Forschung wird auch die experimentelle Entwicklung gefördert. Anders als der Name suggeriert, wird hier weitaus mehr gefördert als die reine Forschung. Hier können pro Geschäftsjahr bis zu 1 Mio. € rückwirkend für interne und externe Aufwände geltend gemacht werden.
Mögliche Anwendungsgebiete aus der Praxis sind u.a.
• Verbesserung von Prozessentwicklungen
• Materialschonendere Entwicklungsprozesse
• Effizienzsteigerungen durch Entwicklung neuer Verfahrenstechniken
• Rezeptentwicklung auf Basis neuartiger Anforderungen durch Konsumentenbedürfnisse z.B. Fleischersatzprodukte
• Testung neuer Verfahren
• Nutzung von Daten für effizientere Geschäftsprozesse.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Experten, um Ihnen mögliche Fördermöglichkeiten in Ihrem Unternehmen aufzuzeigen und förderfähige Projekte zu identifizieren. Von nationalen Fördermitteln wie der Forschungszulage bis hin zum ganzheitlichen Projektmanagement von EU-Projekten beraten und begleiten wir Sie von der Antragstellung bis hin zum Mittelabruf.
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