Status Quo zum Wachstumschancengesetz

  • Von Joschua Räsch
    • 19 Dec 2023
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Wachstumschancengesetz

Entscheidung für das Wachstumschancengesetz vertagt

Das Wachstumschancengesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet. Unter anderem soll die steuerliche Forschungsförderung durch das Gesetz erweitert werden und noch attraktiver für Unternehmen werden. Für die notwendige Zustimmung durch den Bundesrat war ursprünglich der 15. Dezember 2023 als Termin angesetzt. Vorher sollte das Gesetz noch in den Vermittlungsausschuss. Die Entscheidung ist nun allerdings erstmal unbestimmt vertagt. Wir vermuten jedoch eine Einigung und Verabschiedung in Q1 2024.

Wir wollen einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Wachstumschancengesetzes in Bezug auf die Ausweitung der Forschungszulage geben, damit Sie rechtzeitig Ihre Fragen mit uns besprechen können.

Deutliche Anhebung der Bemessungsgrenze der steuerlichen Forschungsförderung

Statt bisher 4 Mio. EUR pro Wirtschaftsjahr beträgt die Bemessungsgrenze für Kosten nun 12 Mio. EUR. Die maximale Zulage bzw. Erstattung pro Wirtschaftsjahr beträgt künftig 3 Mio. EUR pro Unternehmensverbund bzw. 4.2 Mio. EUR für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU).

Förderung von Investitionen (Capex)

Der neu eingeführte Paragraf 3a des Gesetzes erweitert förderfähige Aufwendungen erheblich. Neben Personalkosten sind nun auch Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens förderfähig, sofern sie ausschließlich für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwendet werden. Das erhöht die Bedeutung des Förderinstruments immens.

Beispiele für förderfähige Investitionen

Die Regelungen erweitern förderfähige Aufwendungen bspw. um Laborgeräte, -einrichtungen, Computer Hard- und Software für komplexe Aufgaben, Prüfstände, Analysegeräte und Apparaturen zur Herstellung von Prototypen. Nicht nötig ist hierbei, dass diese Wirtschaftsgüter eigens für das Forschungsvorhaben neu angeschafft oder hergestellt werden.

Erhöhung der Förderquoten für Auftragsforschung und KMU

Die Bemessungsgrundlage für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhöht sich von 60 auf 70 Prozent des entstandenen Entgelts. Klein- und mittelständische Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, wodurch die maximale jährliche Fördersumme für diese sogar auf 4,2 Mio. EUR steigt.

Automatische Anpassung durch das Finanzamt

Das Finanzamt passt automatisch Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer an, wenn die Steuererklärung für eine erstmalige Festsetzung noch aussteht. Die Vorauszahlungen sind entsprechend der festgesetzten Forschungszulage zu reduzieren. In Verlustphasen wird die Forschungszulage nach wie vor ausgezahlt.

Fazit: Deutliche Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen

Das geplante Gesetz stellt eine erhebliche Erhöhung und deutliche Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung dar. Dies wird besonders für Unternehmen positiv wirken, die zwar innovative Projekte betreiben, bisher die Bemessungsgrenze von 4 Mio. EUR nicht erreichen konnten, da die Personalaufwendungen nicht hoch genug waren. Die Berücksichtigung von Investitionen gibt hier einen richtigen und wichtigen Anreiz, das Förderinstrument genauer zu betrachten und zu nutzen. Wir halten Sie zum weiteren Verlauf auf dem Laufenden. Auch ohne die Änderungen empfiehlt sich immer eine Prüfung auf Förderfähigkeit, um Projektkosten unter Umständen über das Förderinstrument zurückerstattet zu bekommen.

Beratung zur steuerlichen Forschungszulage

Entscheidend ist eine tiefgehende Durchleuchtung der Projekte Ihres Unternehmens durch einen Experten. Nur so wird sichergestellt, dass alle (und nicht nur die offensichtlichen) förderfähigen Projekte identifiziert werden und somit das Maximum an förderfähigen Kosten in einem Antrag berücksichtigt werden.

Leyton verfügt über umfassende Expertise in Bezug auf die Forschungszulage und alle Aspekte des FZulG. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin für einen virtuellen Austausch zur Ersteinschätzung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte und größten Kostenblöcke. Ihr persönlicher Förderfähigkeitscheck dauert etwa 45 Minuten. Unser Team freut sich, Sie bei Ihren Projekten zu unterstützen.

Autor/-in

Joschua Räsch

Enterprise Account Executive

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