Einreichung des Antrags auf Forschungszulage beim Finanzamt

  • Von Linda Claßen
    • 20 Feb 2024
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Seit Inkrafttreten der Forschungszulage im Jahr 2020 gab es einige rechtliche Neuerungen. Diese wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Form mehrerer BMF-Schreiben veröffentlicht.

Mit dem 2. BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 wurde das 1. BMF-Schreiben vom 11. November 2021 ersetzt. Das Schreiben wird so um eine Prozessdefinierung zum 2. Einreichungsschritt, dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt, erweitert.

Vermittlungsausschuss tagt zum Wachstumschancengesetz

Morgen Abend am 21. Februar 2024 tagt nun der Vermittlungsausschuss erneut zum Wachstumschancengesetz, welches die Forschungszulage signifikant ausweiten soll. Hierdurch werden mehr Fördermittel freigesetzt.

Viele Unternehmen sehen die Einreichung des technischen Antrags bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage als den entscheidenden Schritt innerhalb des zweistufigen Prozesses zum Erhalt der Forschungszulage. Dabei gewinnt der 2. Beantragungsschritt an Aufmerksamkeit. Dieser befasst sicht mit der Einreichung förderfähiger Personal- und Dienstleisterkosten pro Geschäftsjahr beim zuständigen Finanzamt befasst. Von der BSFZ bereits bewilligte Forschungs- und Entwicklungskosten werden vom zuständigen Finanzamt zunehmend abgelehnt.

Das o.g. BMF-Schreiben beinhaltet zudem keinen Leitfaden, wie man typische Rückfragen vom Finanzamt vor Bescheidausstellung bestmöglich beantwortet.

Wir gehen aktuell davon aus, dass ca. 50% aller Anträge einer Vorprüfung in Form von Rückfragen unterliegen. Wenn Sie alle Rückfragen gesetzeskonform beantwortet haben, werden die Bescheide weiterhin unter Vorbehalt der Nachprüfung ausgestellt.

Typische Rückfragen oder Nachforderungen sind bspw.:

Welche FuE-Tätigkeit haben die abgerechneten Mitarbeiter pro Geschäftsjahr ausgeübt?
Zusendung der Aufträge und Rechnungen der bewilligten Dienstleister
Zusendung der Stundenzettel nach BMF-Vorlage
Beschreibung der Arbeiten pro Geschäftsjahr
Zusendung der Kalkulation der Forschungszulage

Die Beantwortung all dieser typischen Rückfragen sollten mit Sorgfalt an das Finanzamt übermittelt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine Streichungen von Kosten durchgeführt werden. Nach Bescheidausstellung haben Sie zudem die Möglichkeit Einspruch zu erheben, falls Sie mit der Streichung nicht einverstanden sind.

Bei LEYTON haben wir uns dafür entschieden, den technischen und den finanziellen Antragsteil voneinander zu trennen, um Sie bestmöglich zu betreuen. Unser Expertenteam von hochqualifizierten Talenten unterstützt Sie sowohl bei den vorbereitenden Tätigkeiten als auch bei Rückfragen des Finanzamtes. Als verlässlicher Partner stehen wir Ihnen, sowie Ihren Steuerberatern, bei der fristgerechten Bearbeitung kontinuierlich zur Seite.

Buchen Sie gerne einen ersten unverbindlichen Termin mit einem unserer Berater.

Autor/-in

Linda Claßen, Manager Financial Consulting bei LEYTON Deutschland GmbH
Linda Claßen

Manager Financial Consulting

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