Beantragung der Forschungszulage ab heute vollständig digital

  • Von Linda Claßen
    • 11 Jan 2021
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Forschungszulage

Ab dem 11. Januar 2021 ändert sich die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die Beantragung wird auf ein voll elektronisches Verfahren mit digitaler Signatur umgestellt. Über ein eigenes Webportal der BSFZ wird nun das gesamte Antrags- und Bescheinigungsverfahren abgewickelt.

Was ändert sich für Unternehmen?

Mit der Umstellung auf das vollständig digitale Antrags- und Bescheinigungsverfahren authentifizieren sich Unternehmen gegenüber der Bescheinigungsstelle anhand sogenannter „ELSTER-Zertifikate“.

Durch die ELSTER-Zertifikate bestätigen Unternehmen einfach und sicher ihre Identität gegenüber der BSFZ.

Aus dem jeweiligen Unternehmenssteuerkonto werden die Unternehmensidentitätsdaten übertragen. Die Nutzung eines ELSTER-Zertifikats ist zur Unternehmensauthentifizierung im Rahmen des Antrags- und Bescheinigungsverfahrens erforderlich.

Was ist die Forschungszulage?

Die steuerfreie Forschungszulage dient der Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland. So hat der Bundesrat am 29. November 2019 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs– und Entwicklungsaktivitäten möglich wird.

Erweitert wurde das Gesetz mit dem Konjunkturprogramm vom 04.06.2020. Der Fördersatz wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2020 und befristet bis Ende 2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Millionen Euro je Unternehmen jährlich gewährt.

Somit ist die Bemessungsgrenze verdoppelt worden! Das bedeutet für Sie Einsparungen von bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr!

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Autor/-in

Linda Claßen, Manager Financial Consulting bei LEYTON Deutschland GmbH
Linda Claßen

Manager Financial Consulting

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