Forschungszulage:

Die Förderung für bereits durchgeführte, laufende und zukünftige F&E-Projekte.

Die Forschungszulage, die am 14. Dezember 2019 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt wurde, fördert Innovationsaktivitäten deutscher Unternehmen steuerlich. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, davon zu profitieren.

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    NEU: Der Investitionsbooster tritt in Kraft und damit verbesserte Förderbedingungen bei der Forschungszulage.

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    Was ist die Forschungszulage?

    Die Forschungszulage basiert auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG) und gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform, Branche oder Gewinnsituation. Durch das Wachstumschancengesetz, welches am 27.03.2024 in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Änderungen am FZulG vorgenommen (u.a. eine höhere Förderquote für KMU). Mit dem am 11.07.2025 verabschiedeten Investitionsbooster haben sich die Förderbedingungen weiter verbessert.

    Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die F&E-Projekte durchführen. Hierbei können 25% (KMU: 35%) der förderfähigen F&E-Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Maximal können pro Wirtschaftsjahr 3 Mio. Euro (KMU: max. 4,2 Mio. Euro) als Steuererleichterung (oder Auszahlung) geltend gemacht werden.


    Wie Leyton unterstützt 🡣

      Was bedeutet die Forschungszulage für Unternehmen genau?

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        Wer?

        Anspruchsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Branche.

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        Was?

        Innovationsprojekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

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        Wie viel?

        – bis zu 35% der Löhne und Gehälter der F&E-Mitarbeitenden
        – bis zu 24,5% des Entgelts für F&E-Aufträge im EWR.
        – bis zu 3,5 Mio Euro Förderung pro Jahr

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        Wann?

        Förderung vier Jahre rückwirkend möglich. Projektstart: ab dem 2. Januar 2020.

      Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungszulage?

      • Biotech
        F&E-Vorhaben

        Das Projekt muss ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E) sein, das darauf abzielt, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Es lassen sich bereits durchgeführte, laufende und zukünftige Projekte fördern. Das Vorhandensein eines F&E-Projektes wird durch einen Bescheid bestätigt.

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        Unternehmenssitz

        Die Forschungszulage steht grundsätzlich allen Unternehmen zu. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen steuerpflichtig ist und seinen Sitz in Deutschland hat.

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        Dokumentation

        Für die Forschungszulage müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Dazu gehören u.a. Stundenzettel, Rechnungen und andere Belege zu den angefallenen Aufwänden. Diese müssen pro Wirtschaftsjahr ermittelt und aufbewahrt werden.

      Kostenberechnung und Förderhöhen nach dem Wachstumschancengesetz:

      Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage entspricht der Summe der förderfähigen Kosten. Dazu zählen lohnsteuerpflichtige Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Eigenleistungen (max. 70 EUR/h) sowie Aufwendungen für Aufträge an Dritte. Seitdem der Investitionsbooster gilt, liegt die Obergrenze der Bemessungsgrundlage bei 12 Millionen Euro pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund. Zudem profitieren Unternehmen von erweiterten Möglichkeiten bei bei Abschreibungen von Anlagen und Geräten. 

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        Interne F&E-Personalkosten

        25% der internen F&E-Personalkosten werden rückerstattet, bei KMU sind es sogar 35%.Berücksichtigt werden die Lohn- und Gehaltskosten (brutto) der beteiligten Projektmitarbeitenden, einschließlich Sonderzahlungen und Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung.

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        Kosten für externe Forschung und Entwicklung

        Bis zu 70% der in Auftrag gegebenen Entwicklungskosten können ab dem 28.03.2024 gemäß dem Wachstumschancengesetz geltend gemacht werden, bisher waren es 60%. Der Auftragnehmer muss dabei im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sein, um die Förderung zu erhalten.

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        Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (CAPEX)

        Seit dem Wachstumschancengesetz werden auch Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter einbezogen, sofern diese nach dem 27.03.2024 für das Vorhaben angeschafft oder hergestellt wurden. Mit dem Investitionsbooster wurden zeitlich befristete höhere Abschreibungen von bis zu 30% ermöglicht.

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        Gemeinkostenpauschale

        Der Investitionsbooster ermöglicht es, dass zum ersten Mal eine Pauschale in Höhe von 20% für Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, die im Rahmen des F&E-Projekts angefallen sind, angesetzt werden kann. Diese gilt für F&E-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 gestartet sind.

      Qualifizierte F&E-Aktivitäten für die Forschungszulage:

        Innovation in der Technik

        • Fortschritt durch die Entwicklung neuartiger Maschinen, Bauteile und Materialien, insbesondere zur Produktverbesserung und bei Herstellungsverfahren

        Digitale Dienstleistungen und Softwarelösungen

        • Entwicklung digitaler Dienstleistungen und neuartiger Softwarelösungen wie eigens entwickelte Tools, Systeme oder Geschäftsmodelle

        Innovative digitale Entwicklungen

        • Neuartige Entwicklungen mithilfe hochmoderner Technologie, z. B. im Bereich Automatisierung, Daten und Künstliche Intelligenz

        Prototypen & Pilotanlagen

        • Die Entwicklung und Optimierung von Prototypen und Pilotanlagen, z. B. im Manufacturing und in der Industrie 4.0

        Nachhaltigkeit

        • Entwicklung nachhaltiger, klimaschonender Produkte, Prozesse und Herstellungsverfahren

      Begleitung beim Antragsprozess für die Forschungszulage:

      1. Mission beginnt: In einem Erstgesprächen identifizieren wir vorab potenziell förderfähige Aktivitäten für Sie.
      2. Kick-off: Identifizierung der Projekte: Unsere technischen Beraterinnen und Berater analysieren Ihre Förderfähigkeit im Detail und verfassen eine Projektbeschreibung.
      3. Einreichen der Anträge: Im Anschluss berechnen wir die Förderhöhe und reichen die technischen und finanziellen Anträge bei den entsprechenden Behörden ein.
      4. Interaktion mit Behörden: Sollten die Behörden Rückfragen haben oder Nachforderungen stellen, beantworten wir diese für Sie.
      5. Bewilligung: Die Bewilligung ist da: Glückwunsch, Ihr Forschungsvorhaben wird gefördert! Als letztes erhalten Sie den Abschlussbericht von uns.
      6. Dynamische Partnerschaft: Sie führen regelmäßig F&E-Projekte durch? Wir unterstützen Sie auch in Zukunft in der Antragstellung bei weiteren Projektideen.

      Warum Sie sich für Leyton entscheiden sollten?


      Leyton ist ein erfahrener Beratungspartner, der seit 1997 Unternehmen bei Förderprogrammen unterstützt. Wir begleiten unsere Kunden von der Ermittlung der Förderfähigkeit bis zur Umsetzung und Überwachung des Projekts. Mit Expertise und Erfahrung hilft Leyton Ihnen, die Forschungszulage erfolgreich zu beantragen und das maximale Fördervolumen für Ihre Projekte zu erhalten.

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      Fachexpertise für Ihre Branche

      Unsere Beraterinnen und Berater bringen tiefgreifende Fachkenntnisse in den unterschiedlichsten Branchen mit. Mit ihrem wissenschaftlichen Hintergrund und ihrer Praxiserfahrung stellen sie sicher, dass Ihre förderfähigen F&E-Aktivitäten präzise und fachgerecht beschrieben werden. Ziel ist es, die maximale Fördersumme sicherzustellen.

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      Zeitersparnis

      Unsere Beraterinnen und Berater aus dem Bereich Wissenschaft und Finanzen übernehmen den aufwändigen Dokumentationsprozess für Sie, sodass Sie und Ihr Team sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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      Die optimale Fördermittelstrategie – auch international

      Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Forschungszulage, sondern entwickeln mit Ihnen eine ganzheitliche Fördermittelstrategie, die verschiedenste Förderprogramme umfasst. Dank unserer internationalen Präsenz in 17 Ländern können wir Sie dabei auch länderübergreifend unterstützen.

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      Wegbereiter für Wachstum & Erfolg

      Mit Ihrer Förderung setzen Sie den Grundstein für Ihren nachhaltigen Erfolg. Wir begleiten Sie langfristig bei Ihren Innovationsprojekten und Strategien, damit Sie Ihr Wachstum mithilfe des richtigen Investments beschleunigen können.

      Leyton in Zahlen

      Kunden

      50.000

      Jahrelange Erfahrung

      +25

      Mitarbeiter

      3.000

      Bediente Industrien

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      Welche Vorteile hat die Beantragung der Forschungszulage für Ihre F&E-Projekte?

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        Finanzielle Unterstützung und Budgetoptimierung

        Unternehmen erhalten bis zu 3 Mio. Euro (bzw. 4,2 Mio. Euro für KMU) pro Geschäftsjahr und können durch rechtsverbindliche Förderbescheide, wie im Forschungszulagengesetz (FZulG) beschrieben, Ihre Budgets besser planen.

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        Stärkung der Innovationskraft und Zukunftssicherheit

        Mithilfe der Forschungszulage stärken Sie Ihren F&E-Bereich und Ihre Innovationskraft. Durch die Entwicklung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen tragen Sie dazu bei, die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

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        Betriebskostenoptimierung und erhöhter Cashflow

        Durch die Rückerstattung der Personalkosten erhöhen Sie Ihren Cashflow, was weitere Investitionen ermöglicht – zum Beispiel, um betriebliche Prozesse und Technologien zu optimieren.

      • group
        Fachkräftegewinnung und -bindung

        Durch die Teilnahme an innovativen Projekten heben Sie sich bei Bewerberinnen und Bewerbern hervor. Sie steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgebers und tragen dazu bei, neue Mitarbeitende zu gewinnen und Bestehende zu binden.

      • public
        Stärkung Ihrer Außenwirkung

        Durch Ihre Forschungsprojekte und Förderungen werten Sie Ihr Unternehmensimage als innovativ und zukunftsorientiert weiter auf. Gleichzeitig stärken Sie Ihr Netzwerk, sollten Sie Ihre F&E-Aktivitäten zusammen mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchführen.

      • eco
        Förderung nachhaltiger und klimafreundlicher Innovationen

        Mit der Forschungszulage können Sie gezielt Projekte im Bereich nachhaltiger Technologien und klimafreundlicher Innovationen unterstützen. Dies trägt zur Erreichung ökologischer Ziele bei und positioniert Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit.

      FAQs

      Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

      Sie können die Antwort nicht finden? Bitte kontaktieren Sie unser Team

      Welche Unternehmen können einen Antrag auf Forschungszulage stellen? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderfähig, unabhängig von Branche und Größe.

      Wie wird die Forschungszulage an Unternehmen ausgezahlt? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Die Forschungszulage wird bei der nächsten Veranlagung der Einkommens- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerlast, wird der überschüssige Betrag an das Unternehmen ausgezahlt.

      Wie viele Anträge darf ein Unternehmen pro Jahr stellen? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Es können beliebig viele Projekte pro Jahr bei der BFSZ eingereicht werden. Der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt kann nur einmal pro abgeschlossenes Wirtschaftsjahr gestellt werden.

      Kann die Forschungszulage kumulativ mit anderen Förderungen beantragt werden? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Die Forschungszulage kann nach § 7 Absatz 1 FZulG kumulativ mit anderen Förderungen in Anspruch genommen werden, solange eine Doppelförderung in Bezug auf dieselben förderfähigen Aufwendungen eines konkreten begünstigten F&E- Vorhabens ausgeschlossen werden kann.

      Können auch Unternehmen ohne Gewinn die Forschungszulage beantragen? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Ja, auch Unternehmen ohne Gewinn können die Forschungszulage beantragen, sofern sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind. In diesem Fall erfolgt keine Verrechnung der Zulage mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer, sondern der Betrag wird direkt ausgezahlt.

      Wie komplex ist das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage besteht grundsätzlich aus zwei Schritten:
      1. Bescheinigung eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). 
      2. Einreichung des Antrags auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Erhalt der Bescheinigung.
      Im Anschluss müssen gegebenenfalls Rückfragen und Nachforderungen der zuständigen Behörden beantwortet werden.

      Welche Branchen können von Fördermitteln profitieren? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

      Unternehmen aus nahezu jedem Industriezweig können von den Vorteilen der Forschungszulage profitieren. Beispiele sind:
      1. Automobilbranche: Technologien wie autonomes Fahren, E-Mobilität und Connected Cars.
      2. Biotechnologie: Entwicklung neuer Medikamente, Wirkstoffe und diagnostischer Verfahren.
      3. Elektrotechnik: Innovationen in Energieeffizienz, Messtechnik und Robotik.
      4. Gesundheitswesen: Investitionen in neue Technologien und Therapien für eine optimale Patientenversorgung.
      5. Maschinenbau: Optimierung von Produktionsverfahren, z. B. durch digitale Zwillinge und 3D-Verfahren.
      6. Medizintechnik: Herstellung innovativer medizinischer Produkte, Systeme und Verfahren.
      Diese und viele weitere Branchen können Fördermittel gezielt nutzen, um ihre Innovationskraft zu stärken.

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