Wachstumschancengesetz: Innovationsimpuls für KMUs
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Im Jahr 2020 wurde eine neue ZIM-Richtlinie mit neuen Förderbedingungen veröffentlicht (u.a. höhere Förderquoten von bis zu 60%, zuwendungsfähige Kosten von bis zu 550.000 € je nach Projektform und Unternehmensgröße). Aktuelle Zahlen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeigen bereits erste Auswirkungen der neuen Richtlinie und dass das ZIM-Programm auch während der Corona-Pandemie eine wichtige Grundlage zur Finanzierung von riskanten und innovativen FuE-Projekten darstellt.
So wurden ab 2020 bereits über 850 Mio€ an Fördermitteln bewilligt. Gegenüber der Vorgängerrichtlinie mit durchschnittlich etwa 540 Mio€ pro Jahr ist dies ein deutlicher Anstieg. Weiterhin bilden die Kooperationsprojekte mit über 80% der bewilligten Projekte die häufigste Projektform im ZIM-Programm. Die branchenübergreifende Relevanz und Attraktivität des ZIM-Programms wird dadurch verdeutlicht, dass über 20 Branchen von diesem Förderinstrument profitieren.
Bedingt durch die derzeitige Corona-Pandemie setzen viele Unternehmen verstärkt auf FuE-Aktivitäten, um ihr Unternehmen für die Zukunft mit innovativen Ideen vorzubereiten. Daher kommt es derzeit zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer der Anträge. Sollten Sie auch ein ZIM-Projekt planen, beginnen Sie daher rechtzeitig mit der Antragstellung, um eine Verzögerung des Projektstarts zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, um eine schnelle Fertigstellung der Unterlagen und höhere Erfolgschancen für eine erfolgreiche Beantragung zu ermöglichen. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf.
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