Der Schlüssel zur Forschungszulage

Die Forschungszulage, die seit Januar 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt wurde, fördert F&E-Aktivitäten deutscher Unternehmen steuerlich. Sie unterstützt Unternehmen jeder Größe und Branche, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

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    Was ist das Forschungszulagengesetz?

    Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist ein steuerliches Nebengesetz, das für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform, Branche oder Gewinnsituation gilt. Unternehmen und Start-ups können bis zu 1.000.000 EUR pro Jahr für Forschung und Entwicklung (FuE) abrufen, einschließlich Projekte zur Digitalisierung und Industrie 4.0.

    Wie wird die Forschungszulage gemäß dem Forschungszulagengesetz berechnet?

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      Wer?

      Antragsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Personen, unabhängig von der Unternehmensform.

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      Was?

      Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

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      Wie?

      Arbeitslöhne: 25% der Forschungskosten eigener Mitarbeiter. + Auftragsforschung: 15% des gezahlten Entgelts im EWR. = Jährliche Forschungszulage (maximal 1.000.000 Euro jährlich).

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      Wann?

      Projektstart: ab dem 2. Januar 2020.

    Forschungszulage: Unterstützung für Innovation

    Das Programm zur Forschungszulage unterstützt das Innovationspotenzial von Unternehmen in Deutschland durch:
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      Steuerliche Förderung

      Unternehmen erhalten Steuererleichterungen oder Rückerstattungen basierend auf den Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E).

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      Unterstützung der Industrie

      Förderung der deutschen Industrie bei der Erschließung neuer technologischer Gebiete.

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      Finanzielle Unterstützung für F&E-Aktivitäten

      Dies geschieht durch gezielte finanzielle Unterstützung aller Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Unternehmen.

    Qualifizierte F&E-Aktivitäten für Forschungszulage:

    1. Innovation in der Technik: Fortschritt durch die Entwicklung neuartiger Maschinen, Bauteile und Materialien, insbesondere zur Produktverbesserung und bei Herstellungsverfahren.
    2. Digitale Dienstleistungen und Softwarelösungen: Die Zukunft durch innovative digitale Dienstleistungen und neuartige Softwarelösungen mitgestalten.
    3. Prototypen und Industrial Engineering: Die Entwicklung und Realisierung von Prototypen sowie die erstmalige Nutzung von Komponenten im Industrial Engineering stehen im Fokus dieser Innovationsarbeit.
    4. Pilotanlagen: Die Entwicklung und der Betrieb von Pilotanlagen ermöglichen die Sammlung wertvoller Daten, um die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten voranzutreiben.

    MaßgeschneiderteFörderung für Ihre Branche:

    Nahezu jeder Industriezweig hat das Potenzial, die Vorteile der Forschungszulage zu nutzen. Zu den gängigen Branchen gehören:

    FAQs

    Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

    Sie können die Antwort nicht finden? Bitte kontaktieren Sie unser Team

    Welche Unternehmen können einen Antrag auf Forschungszulage stellen? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

    Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderfähig, unabhängig von Branche und Größe. Die Forschungszulage kann für Vorhaben beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden. 

    Was ist die Forschungszulage und wie können Unternehmen sie nutzen?  keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

    Die Forschungszulage steht allen in Deutschland ansässigen Unternehmen zur Verfügung. Das Gesetz zur Forschungszulage ermöglicht es, rückwirkend alle anfallenden Mitarbeiterkosten ab dem 2. Januar 2020 zu fördern, ebenso wie externe Entwicklungsaufträge. Wir prüfen gerne Ihre innovativen Projekte nach den Kriterien des Forschungszulagengesetzes und ermitteln Ihr jährliches Förderpotenzial. 

    Wie komplex ist das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage?  keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

    Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist vergleichsweise einfach. Es besteht aus zwei Schritten:
    1. Bescheinigung eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). 
    2. Einreichung des Antrags auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Erhalt der Bescheinigung.

    Welche Arten von Forschung und Entwicklung werden durch das Forschungszulagengesetz gefördert? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

    Die Forschungszulage fördert: 
    1. Eigenbetriebliche Forschung: Lohn- und Gehaltskosten der beteiligten Projektmitarbeiter, einschließlich Sonderzahlungen und Arbeitgeberanteilen zur Zukunftssicherung. 
    2.Externe Forschungsaufträge: 60% der Kosten für Forschungsaufträge an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums. 
    3.Eigenleistungen von Einzelunternehmern: Bis zu 40 Euro pro Stunde für maximal 40 Stunden pro Woche. Der Stundensatz soll künftig auf 70 Euro angehoben werden. 
    4.Anschaffungs- und Herstellungskosten: Künftig werden auch anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen, wie Labor- und Testgeräte, gefördert. 

    Können auch Unternehmen ohne Gewinn die Forschungszulage beantragen?  keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

    Ja, auch Unternehmen ohne Gewinn können die Forschungszulage beantragen, sofern sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind. In diesem Fall erfolgt keine Verrechnung der Zulage mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer, sondern der Betrag wird direkt ausgezahlt.

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