Forschungszulage :
Die Förderung für bereits durchgeführte, laufende und zukünftige F&E-Projekte

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 fördert Forschung und Entwicklung in Deutschland durch eine neue steuerliche Förderung. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, davon zu profitieren.

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        Was ist die Forschungszulage?

        Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie beträgt 25% der förderfähigen F&E-Personalausgaben und kann bis zu 1.000.000 EUR pro Jahr und Unternehmen beantragt werden.
        Das Forschungszulagengesetz (FZulG) zur steuerlichen Forschungsförderung gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Gewinnsituation.

        Welche Vorteile hat die Beantragung der Forschungszulage für Ihre F&E-Projekte?

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          Finanzielle Unterstützung und Budgetoptimierung

          Unternehmen erhalten bis zu 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr rückwirkend und können durch rechtsverbindliche Förderbescheide, wie im Forschungszulagengesetz (FZulG) beschrieben, Ihre Budgets besser planen.

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          Stärkung der Innovationskraft und Zukunftssicherheit

          Die Forschungszulage fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die langfristig innovative Produkte und Technologien schaffen und die Zukunft des Unternehmens sichern.

        • payments
          Betriebskostenoptimierung und erhöhter Cashflow

          Betriebliche Prozesse und Technologien werden durch die Förderung optimiert, während die Rückerstattung der Personalkosten den Cashflow erhöht und Investitionen ermöglicht.

        • groups
          Fachkräftegewinnung und -bindung

          Die Teilnahme an innovativen Projekten steigert die Attraktivität des Arbeitgebers und fördert die Fachkräftegewinnung sowie -bindung.

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          Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Unternehmensimages

          Forschungsprojekte fördern die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, nutzen Synergien und verbessern das Unternehmensimage als innovativ und zukunftsorientiert.

        Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungszulage?

        1. F&E-Vorhaben : Das Projekt muss ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E) sein, das darauf abzielt, neue Erkenntnisse zu gewinnen, originär ist, systematisch aufgebaut und translational ausgerichtet ist.
        2. Bescheinigung: Es muss eine Bescheinigung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingeholt werden, die bestätigt, dass es sich um ein F&E-Projekt handelt.
        3. Förderfähige Kosten: Die Forschungszulage gilt für F&E-Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto inkl. Zukunftssicherung) und wird zu 25% angesetzt, sowie Kosten für Auftragsforschung, deren Anerkennung gemäß dem Forschungszulagengesetz geregelt ist.
        4. Auftragsforschung: Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen muss der Auftragnehmer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sein. Die Auftragskosten werden mit 60% gefördert.
        5. Bemessungsgrundlage: Die Forschungszulage ist auf maximal 4 Millionen EUR pro Unternehmen oder Unternehmensverbund und Jahr begrenzt.
        6. Förderfähige Aufwendungen: Lohnsteuerpflichtige Gehälter, Eigenleistungen (max. 40 EUR/h) sowie Aufwendungen für Aufträge an Dritte umfassen die förderfähigen Ausgaben bei der FZul.

        Kostenberechnung der Forschungszulage für alle anspruchsberechtigten Unternehmen:

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          Förderung der internen F&E-Personalkosten

          25% der internen F&E-Personalkosten können rückerstattet werden.

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          Förderung der abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

          Bis zu 25% der im Vorhaben genutzten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt werden, können berücksichtigt werden.

        • paid
          Förderung der Kosten für externe Forschung und Entwicklung

          Bis zu 15% der Kosten für externe Auftragsforschung und -entwicklung können im Rahmen der Forschungszulage 2020-2024 berücksichtigt werden. Ab dem 28.03.2024 erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 17,5%, was 70% von 25% entspricht.

        Kosten bei der Berechnung der Forschungszulage Für KMUs:

        Erst gültig mit Wachstumschancengesetz vom 28.03.2024
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          Förderung der internen F&E-Personalkosten

          Bis zu 35% der internen F&E-Personalkosten können gefördert werden.

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          Förderung der abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

          Bis zu 35% der im Vorhaben genutzten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt werden/wurden, können gefördert werden.

        • paid
          Förderung der Kosten für externe Forschung und Entwicklung

          Bis zu 24,5% der Kosten der externen Auftragsforschung und -entwicklung können gefördert werden.

        Begleitung beim Antragsprozess für die Forschungszulage

          Mission beginnt

          Vorabidentifizierung potenziell förderfähiger
          Aktivitäten (Projektskizze).

          Kick-off: Identifizierung der Projekte

          Audit(s) von technischen Beratern mit Fachwissen der jeweiligen Branche, um die Forschungszulage korrekt zu beantragen.

          Verfassen der Anträge und Dokumentation der Kosten sowie der Zeiterfassung

          Nach der Verfassung des technischen Berichts reichen wir für Sie den Antrag bei der Behörde ein.

          Einreichen der Projekte beim Antragsportal

          Nach Kalkulation aller Kosten reichen Sie den Antrag beim zuständigen Finanzamt ein.

          Interaktion mit den Behörden

          • Ggf. Anpassungen des Antrags durch die technischen Berater​.
          • Ggf. Nachbesserungen in Absprache mit Behörden.

          Einreichung Finanzamtantrag

          Dynamische Partnerschaft

          laufende Unterstützung in der Antragstellung bei weiteren Projektideen.

        Warum Sie LEYTON als Ihren Forschungszulagen-Berater wählen sollen?


        Leyton ist ein erfahrener Beratungspartner, der seit 1997 Unternehmen bei Förderprogrammen unterstützt. Wir begleiten unsere Kunden von der Ermittlung der Förderfähigkeit bis zur Umsetzung und Überwachung des Projekts. Mit Expertise und Erfahrung hilft Leyton Ihnen, das volle Potenzial der Förderprogramme zu nutzen und erfolgreich an der Forschungszulage-Förderung teilzunehmen:

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        Gute Kenntnisse der technischen Aspekte Ihrer Branche

        Dank der tiefgehenden Branchenkenntnisse unserer Berater stellen wir sicher, dass förderfähige FuE-Aktivitäten präzise in Form von Anträgen auf Forschungszulage überführt werden.

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        Zeitersparnis

        Unserer Berater übernehmen für Sie den aufwändigen Dokumentationsprozess, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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        Experten-Strategen für die Optimierung Ihrer förderung


        Die strategische Strukturierung des Anspruchs durch einen erfahrenen Berater betont Innovation und maximiert die potenzielle Förderung durch überzeugendes Storytelling.

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        Wegbereiter für zukünftigen Erfolg

        Unsere Berater können nicht nur die Förderwürdigkeit Ihrer Projekte bestimmen und erhöhen, sondern bieten auch wertvolle Expertise für zukünftige Projekte, Strategien und Innovationen, die Ihnen zum langfristigen Erfolg verhelfen können.

        Kunden

        50 000

        Jahrelange Erfahrung

        + 25

        Mitarbeiter

        3000

        Bediente Industrien

        65+

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        Innovationsförderung für deutsche KMUs und die Kurzvorstellung ZIM. Wer ist anspruchsberechtigt?

        Symbiose von Wirtschaft und Wissenschaft
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        Der Transfer ist ein wichtiger Katalysator. Es gibt einige Vorteile und spezielle Förderprogramme!

        FAQs

        Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

        Sie können die Antwort nicht finden? Bitte kontaktieren Sie unser Team

        Wie wird die Forschungszulage an Unternehmen ausgezahlt? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

        Die Forschungszulage wird bei der nächsten Veranlagung der Einkommens- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerlast, wird der überschüssige Betrag an das Unternehmen ausgezahlt.

        Wie viele Anträge darf ein Unternehmen pro Jahr stellen? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

        Es können beliebig viele Projekte pro Jahr bei der BFSZ eingereicht werden. Der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt kann nur einmal pro abgeschlossenes Wirtschaftsjahr gestellt werden.

        Kann die Forschungszulage kumulativ mit anderen Förderungen beantragt werden? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up

        Die Forschungszulage kann nach § 7 Absatz 1 FZulG kumulativ mit anderen Förderungen in Anspruch genommen werden, solange eine Doppelförderung in Bezug auf dieselben förderfähigen Aufwendungen eines konkreten begünstigten FuE- Vorhabens ausgeschlossen werden kann.

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