Die Forschungszulage, die seit Januar 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt wurde, fördert F&E-Aktivitäten deutscher Unternehmen steuerlich. Sie unterstützt Unternehmen jeder Größe und Branche, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Antragsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Personen, unabhängig von der Unternehmensform.
Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Arbeitslöhne: 25% der Forschungskosten eigener Mitarbeiter. + Auftragsforschung: 15% des gezahlten Entgelts im EWR. = Jährliche Forschungszulage (maximal 1.000.000 Euro jährlich).
Projektstart: ab dem 2. Januar 2020.
Unternehmen erhalten Steuererleichterungen oder Rückerstattungen basierend auf den Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E).
Förderung der deutschen Industrie bei der Erschließung neuer technologischer Gebiete.
Dies geschieht durch gezielte finanzielle Unterstützung aller Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Unternehmen.
Stärken Sie die Produktion, Innovationskraft und Nachhaltigkeit im Bereich Automotive mit der Forschungszulage und weiteren FuE-Programmen.
Optimieren Sie die Finanzplanung und das Cashflow-Management im dynamischen Bereich der Biotechnologie. Verlassen Sie sich auf unsere Scientific Consultants für Forschungszulagen, die Sie beim Zugang zu wichtigen Finanzierungsmöglichkeiten und Anreizen unterstützen.
Entdecken Sie, wie steuerliche Forschungsförderung die Entwicklung von Produktion, Innovation und Nachhaltigkeit in der Elektrotechnik vorantreiben kann.
Fördern Sie Forschung im Gesundheitswesen mit der Forschungszulage. Verlassen Sie sich auf Leyton, um Ihnen bei der Beantragung Ihrer Fördermittel zu helfen.
Erfahren Sie, wie die Forschungszulage die Aktivitäten im Bereich Innovation und Nachhaltigkeit in Unternehmen unterstützen kann.
Lassen Sie sich bei wegweisenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Medizintechnik unterstützen. Leyton hilft Ihnen gerne bei der Beantragung von Fördermitteln.
Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage
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Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderfähig, unabhängig von Branche und Größe. Die Forschungszulage kann für Vorhaben beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden.
Die Forschungszulage steht allen in Deutschland ansässigen Unternehmen zur Verfügung. Das Gesetz zur Forschungszulage ermöglicht es, rückwirkend alle anfallenden Mitarbeiterkosten ab dem 2. Januar 2020 zu fördern, ebenso wie externe Entwicklungsaufträge. Wir prüfen gerne Ihre innovativen Projekte nach den Kriterien des Forschungszulagengesetzes und ermitteln Ihr jährliches Förderpotenzial.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist vergleichsweise einfach. Es besteht aus zwei Schritten:
1. Bescheinigung eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
2. Einreichung des Antrags auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Erhalt der Bescheinigung.
Die Forschungszulage fördert:
1. Eigenbetriebliche Forschung: Lohn- und Gehaltskosten der beteiligten Projektmitarbeiter, einschließlich Sonderzahlungen und Arbeitgeberanteilen zur Zukunftssicherung.
2.Externe Forschungsaufträge: 60% der Kosten für Forschungsaufträge an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
3.Eigenleistungen von Einzelunternehmern: Bis zu 40 Euro pro Stunde für maximal 40 Stunden pro Woche. Der Stundensatz soll künftig auf 70 Euro angehoben werden.
4.Anschaffungs- und Herstellungskosten: Künftig werden auch anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen, wie Labor- und Testgeräte, gefördert.
Ja, auch Unternehmen ohne Gewinn können die Forschungszulage beantragen, sofern sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind. In diesem Fall erfolgt keine Verrechnung der Zulage mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer, sondern der Betrag wird direkt ausgezahlt.