Forschungszulage: die Förderung für Innovationen – sogar rückwirkend.

Die Forschungszulage, die am 14. Dezember 2019 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt wurde, fördert F&E- sowie Innovationsaktivitäten deutscher Unternehmen steuerlich. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, davon zu profitieren.

Ihre Vorteile

Was die Forschungszulage einzigartig macht

Die Forschungszulage ist besonders flexibel: Sie ist themenoffen, branchenunabhängig und kann sogar für bereits gestartete oder abgeschlossene F&E-Projekte beantragt werden.

Was uns unterscheidet

Ihr Weg zur maximalen Förderung

Unser Team ist auf die Beantragung der Forschungszulage spezialisiert – und hat so bereits mehreren Tausenden Kunden erfolgreich zur Förderung verholfen.

Gebündelte Expertise

Ihr Projekt wird bei Leyton von zwei fachspezifischen Teams betreut: den technischen Expert:innen zur Beschreibung Ihres F&E-Projekts und den Finanz-Expert:innen zur revisionssicheren Finanzdokumentation.

Spürbare Entlastung

Unser Team übernimmt die komplexe Antragstellung und den aufwändigen Dokumenationsprozess für Sie, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sicher durch Prüfungen

Sollte es in Ihrem Unternehmen zu einer Betriebsprüfung bzw. Audit kommen, steht unser Team Ihnen zur Seite – auch Jahre später. 

Tiefes F&E-Know-how

Unsere Consultants bringen echte Expertise aus ihrem Fachbereich mit, oftmals mit PhD-Abschluss. So stellen wir sicher, dass auch komplexe Forschungsprojekte fachgerecht beschrieben werden.

Prozess

In vier Schritten zur Forschungszulage

Unsere Consultants leiten Sie durch unseren Forschungszulagen-Prozess, damit Sie Ihre Fördergelder so schnell wie möglich erhalten.

01.

Start der Zusammenarbeit

In einem kostenlosen Erstgespräch identifizieren wir erste förderfähige Projekte in Ihrem Unternehmen und legen die Details unserer Zusammenarbeit fest.

02.

Antragstellung

Ihr wissenschaftlicher Consultant beschreibt Ihr F&E-Projekt fachgerecht und reicht die Förderantrage bei der BSFZ ein. Auch Rückfragen und Nachforderungen der Behörde werden durch unsere Leyton-Expert:innen beantwortet.

03.

Finanzdokumentation

Nach der Bewilligung durch die BSFZ erstellt unser dezidiertes Finance-Team die notwendige Stundendokumentation, damit die Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden kann. 

04.

Erhalt Ihrer Fördergelder

Die Forschungszulage wird mit Ihrer Einkommen- oder Körperschaftssteuer verrechnet und ggf. als Steuergutschrift ausgezahlt. 

Unser Impact

Leyton in Zahlen

people
+2.500

Kunden in Deutschland

achievement
+28

Jahre Erfahrung

+18

Länder

chart

300 T€

durchschnittliche Förderung für unsere Kunden

money
97,1 %

Erfolgsquote

Referenzen

Was unsere Kunden sagen

Als strategischer Partner unserer Kunden decken wir verborgene Förderpotenziale auf und helfen ihnen, durch die passende Finanzierung effektiv zu wachsen.

Know-how

Mehr zur Forschungszulage

Kontakt

Ist auch Ihr Unternehmen förderfähig?

Wir finden es heraus. In einem unverbindlichen Erstgespräch evaluieren wir Ihr Forschungszulagen-Potenzial, erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen, und zeigen auf, wie Leyton Sie im Antragsprozess unterstützt.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was Sie vor der Zusammenarbeit wissen sollten:

Was erwartet mich im ersten Gespräch?

Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam das Potenzial Ihrer F&E-Projekte für die Forschungszulage und erläutern Ihnen den weiteren Ablauf der Zusammenarbeit. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Für den technischen Antrag benötigen wir Informationen zu Ihren F&E-Projekten. Für die finanzielle Antragstellung benötigen wir insbesondere Angaben zu Personalkosten, z. B. Stundendokumentationen und projektbezogene Nachweise. Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

Der datensichere vertrauliche Umgang mit Ihren Projektinformationen hat für uns höchste Priorität. Wir schließen eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) mit Ihnen ab. Unser internes Leyton For Me erfüllt alle Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.

Leyton unterstützt Sie entlang des gesamten Antragsprozesses: Wir identifizieren förderfähige F&E-Projekte, erstellen die fachlichen BSFZ-Anträge, reichen diese ein, kommunizieren mit den zuständigen Stellen und unterstützen anschließend bei der Finanzdokumentation für die Einreichung beim Finanzamt.

Ja, unser Team unterstützt Sie auch bei Rückfragen, Nachforderungen oder Klärungen seitens der BSFZ oder des Finanzamts. Wenn möglich, kommunizieren wir direkt mit der jeweiligen Behörde.