Forschungszulage: die Förderung für Innovationen – sogar rückwirkend.
Die Forschungszulage, die am 14. Dezember 2019 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt wurde, fördert F&E- sowie Innovationsaktivitäten deutscher Unternehmen steuerlich. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, davon zu profitieren.
Ihre Vorteile
Was die Forschungszulage einzigartig macht
Die Forschungszulage ist besonders flexibel: Sie ist themenoffen, branchenunabhängig und kann sogar für bereits gestartete oder abgeschlossene F&E-Projekte beantragt werden.
Rückwirkende Förderung möglich
Die Forschungszulage ist das einzige Förderinstrument, das für bereits begonnene oder abgeschlossene F&E-Projekte beantragt werden kann.
Es lassen sich Projektkosten, die bis zu vier Jahren in der Vergangenheit liegen, ansetzen.
Für Unternehmen jeder Größe geeignet
Die Forschungszulage steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen – unabhängig von Größe, Rechtsform, Branche oder Gewinnsituation.
Themenoffen statt Ausschreibungslogik
Es gibt keine Bindung an bestimmte Branchen, Technologien oder Förderaufrufe. Förderfähig sind F&E-Vorhaben aus unterschiedlichsten Bereichen, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
Kein Wettbewerb um begrenzte Fördertöpfe
Es gibt keine klassischen Einreichungsfristen, keine Ranglisten und keinen Wettbewerb mit anderen Antragstellern. Entscheidend ist allein die Förderfähigkeit des Vorhabens.
Förderung auch in Verlustphasen
Auch Unternehmen ohne Gewinn können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren. Übersteigt die Zulage die festgesetzte Steuer, kann der überschüssige Betrag ausgezahlt werden.
Was uns unterscheidet
Ihr Weg zur maximalen Förderung
Unser Team ist auf die Beantragung der Forschungszulage spezialisiert – und hat so bereits mehreren Tausenden Kunden erfolgreich zur Förderung verholfen.
Gebündelte Expertise
Ihr Projekt wird bei Leyton von zwei fachspezifischen Teams betreut: den technischen Expert:innen zur Beschreibung Ihres F&E-Projekts und den Finanz-Expert:innen zur revisionssicheren Finanzdokumentation.
Spürbare Entlastung
Unser Team übernimmt die komplexe Antragstellung und den aufwändigen Dokumenationsprozess für Sie, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sicher durch Prüfungen
Sollte es in Ihrem Unternehmen zu einer Betriebsprüfung bzw. Audit kommen, steht unser Team Ihnen zur Seite – auch Jahre später.
Tiefes F&E-Know-how
Unsere Consultants bringen echte Expertise aus ihrem Fachbereich mit, oftmals mit PhD-Abschluss. So stellen wir sicher, dass auch komplexe Forschungsprojekte fachgerecht beschrieben werden.
Prozess
In vier Schritten zur Forschungszulage
Unsere Consultants leiten Sie durch unseren Forschungszulagen-Prozess, damit Sie Ihre Fördergelder so schnell wie möglich erhalten.
Start der Zusammenarbeit
In einem kostenlosen Erstgespräch identifizieren wir erste förderfähige Projekte in Ihrem Unternehmen und legen die Details unserer Zusammenarbeit fest.
Antragstellung
Ihr wissenschaftlicher Consultant beschreibt Ihr F&E-Projekt fachgerecht und reicht die Förderantrage bei der BSFZ ein. Auch Rückfragen und Nachforderungen der Behörde werden durch unsere Leyton-Expert:innen beantwortet.
Finanzdokumentation
Nach der Bewilligung durch die BSFZ erstellt unser dezidiertes Finance-Team die notwendige Stundendokumentation, damit die Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden kann.
Erhalt Ihrer Fördergelder
Die Forschungszulage wird mit Ihrer Einkommen- oder Körperschaftssteuer verrechnet und ggf. als Steuergutschrift ausgezahlt.
Unser Impact
Leyton in Zahlen
Kunden in Deutschland
Jahre Erfahrung
Länder
300 T€
durchschnittliche Förderung für unsere Kunden
Erfolgsquote
Referenzen
Was unsere Kunden sagen
Als strategischer Partner unserer Kunden decken wir verborgene Förderpotenziale auf und helfen ihnen, durch die passende Finanzierung effektiv zu wachsen.
Know-how
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Kontakt
Ist auch Ihr Unternehmen förderfähig?
Wir finden es heraus. In einem unverbindlichen Erstgespräch evaluieren wir Ihr Forschungszulagen-Potenzial, erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen, und zeigen auf, wie Leyton Sie im Antragsprozess unterstützt.
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Was Sie vor der Zusammenarbeit wissen sollten:
Was erwartet mich im ersten Gespräch?
Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam das Potenzial Ihrer F&E-Projekte für die Forschungszulage und erläutern Ihnen den weiteren Ablauf der Zusammenarbeit. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Welche Unterlagen benötigt Leyton von uns?
Für den technischen Antrag benötigen wir Informationen zu Ihren F&E-Projekten. Für die finanzielle Antragstellung benötigen wir insbesondere Angaben zu Personalkosten, z. B. Stundendokumentationen und projektbezogene Nachweise. Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Wie geht Leyton mit vertraulichen F&E-Projekten um?
Der datensichere vertrauliche Umgang mit Ihren Projektinformationen hat für uns höchste Priorität. Wir schließen eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) mit Ihnen ab. Unser internes Leyton For Me erfüllt alle Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.
Welche Aufgaben übernimmt Leyton?
Leyton unterstützt Sie entlang des gesamten Antragsprozesses: Wir identifizieren förderfähige F&E-Projekte, erstellen die fachlichen BSFZ-Anträge, reichen diese ein, kommunizieren mit den zuständigen Stellen und unterstützen anschließend bei der Finanzdokumentation für die Einreichung beim Finanzamt.
Unterstützt Leyton auch bei Rückfragen der BSFZ oder des Finanzamts?
Ja, unser Team unterstützt Sie auch bei Rückfragen, Nachforderungen oder Klärungen seitens der BSFZ oder des Finanzamts. Wenn möglich, kommunizieren wir direkt mit der jeweiligen Behörde.