Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die offizielle Stelle für die Beantragung und Genehmigung von F&E-Projekten im Rahmen der Forschungszulage. Im BSFZ-Portal hat es Anfang 2025 zwei zentrale Änderungen gegeben.
Beantragung von beweglichen Wirtschaftsgütern ab sofort möglich
Ab sofort ist es möglich, Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter im BSFZ-Portal anzugeben und dadurch steuerlich geltend zu machen. Die jüngste Änderung in der Antragsstellung über das Webportal der Bescheinigungsstelle ermöglicht entsprechende Angaben.
Das Forschungszulagengesetz wurde im Zuge des Wachstumschancengesetzes erweitert. Seitdem können auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Projektstart ab 28.03.2024 angegeben werden. So kann auch die Beschaffung bspw. neuer Maschinen oder Anlagen, die mit hohen Anschaffungskosten verbunden sind, geltend gemacht werden.
Anpassungen beim projektbezogenen Arbeitsplan
Weitere Änderungen in der Antragstellung betreffen den projektbezogenen Arbeitsplan. Das Hochladen eigener Arbeitspläne wurde nun vollständig durch ein einheitliches Verfahren für alle antragstellenden Unternehmen ersetzt. Abhängig von der Projektlaufzeit können pro Projektjahr 10 Arbeitspakete angegeben werden.
Statement unserer Expertin
Dr. Anja Elisabeth Lüngen
Scientific Consultant
Innovationsförderung in Deutschland ist zum aktuellen Zeitpunkt wichtiger denn je! Der Mittelstand hat durch das Wachstumschancengesetz noch mehr Möglichkeiten erhalten, sein F&E-Potential voll auszuschöpfen. So kann die steuerliche Forschungsförderung nachhaltig zu einem starken Innovationsstandort Deutschland beitragen.