Forschungszulage für 2022 noch rechtzeitig sichern

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Dr. Kira Müntjes

Dr. Kira Müntjes

Technical Consulting Director

Unternehmen, die im Jahr 2022 innovative Projekte durchgeführt haben, sollten ihre damaligen Projekte jetzt noch einmal genauer betrachten. Denn die Forschungszulage kann rückwirkend in Anspruch genommen werden, allerdings nicht unbegrenzt. Für Aufwendungen aus dem Jahr 2022 nähert sich das Ende des relevanten Zeitfensters – Stichtag ist der 31.12.2026. 

Wer mögliche Förderpotenziale bislang nicht genutzt hat, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Projekte infrage kommen und mit der Vorbereitung der Antragstellung beginnen – am besten noch heute. 

Warum F&E-Projekte aus 2022 jetzt relevant werden

Innovationsprojekte geraten nach ihrem Abschluss schnell aus dem Fokus. Neue Entwicklungsprojekte starten, Teams verändern sich und Dokumentationen werden archiviert. Dabei können gerade in zurückliegenden Projekten noch ungenutzte Förderpotenziale liegen. 

Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, förderfähige Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch rückwirkend geltend zu machen – allerdings nur vier Jahre in die Vergangenheit. Somit ist der letzte Tag, an dem Projektkosten aus 2022 eingereicht und geltend gemacht werden können, der 31.12.2026

Für Projekte und Aufwendungen aus dem Jahr 2022 ist jetzt daher ein guter Zeitpunkt, zu prüfen: 

  • Welche F&E- bzw. Innovationsprojekte wurden 2022 durchgeführt? 
  • Welche davon wurden bislang noch nicht im Rahmen der Forschungszulage berücksichtigt? 
  • Sind die relevanten Projektinformationen und Nachweise vorhanden? 
  • Lassen sich die damaligen Tätigkeiten nachvollziehbar als Forschung und Entwicklung einordnen? 

Eine frühzeitige Bestandsaufnahme schafft Klarheit darüber, ob noch Potenzial für eine rückwirkende Förderung besteht. 

Welche Projekte können für die Forschungszulage relevant sein?

Nicht nur klassische Forschungsabteilungen können von der Forschungszulage profitieren. F&E findet in Unternehmen in unterschiedlichsten Formen statt – beispielsweise bei der Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Verfahren

Entscheidend ist, ob ein Vorhaben die Anforderungen an Forschung und Entwicklung erfüllt. Dabei spielen unter anderem der Innovationsgrad des Projekts, die zugrunde liegende wissenschaftlich-technische Unsicherheit und das systematische Vorgehen eine wichtige Rolle. Die sogenannten Frascati-Kriterien können dabei Orientierung bieten. 

Unternehmen sollten deshalb auch Projekte betrachten, die intern möglicherweise gar nicht ausdrücklich als „Forschung“ bezeichnet wurden. Hinter Entwicklungsarbeiten aus dem Jahr 2022 kann sich Förderpotenzial verbergen, das bislang nicht berücksichtigt wurde. 

Mit wie viel Förderung ist zu rechnen?  

Die Höhe der möglichen Förderung hängt von den im F&E-Projekt entstandenen förderfähigen Aufwendungen ab. Berücksichtigt werden dabei sowohl interne Personalkosten als auch bestimmte externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen. 

Gefördert werden 25 % der internen Personalkosten für Mitarbeitende, die direkt an F&E-Projekten beteiligt sind, sowie 15 % der Kosten für externe Auftragsforschung

Die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage beträgt für Projekte aus dem Jahr 2022 max. 4 Mio. Euro pro Jahr. Unternehmen können dadurch eine Förderung von bis zu 1 Mio. Euro jährlich erhalten. Für KMU gibt es eine Besonderheit: Sie können ab Eintritt des Wachstumschancengesetzes von einer höheren Bemessungsgrundlage sowie einem Fördersatz von 35 % profitieren.

F&E-Projekte aus 2022 noch nicht berücksichtigt?

Dann lohnt sich jetzt ein genauer Blick. Die Möglichkeit, Aufwendungen aus 2022 im Rahmen der Forschungszulage geltend zu machen, endet mit Ablauf des Jahres 2026. Allerdings sollte die Beantragung für 2022 schon so früh wie möglich angestoßen werden, da die zweistufige Beantragung komplexer und langwierig sein kann als gedacht. Dokumente wie Personalkosten und Rechnungen müssen frühzeitig zusammengetragen werden.  

Leyton unterstützt Sie dabei, potenziell förderfähige F&E-Projekte zu identifizieren und begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der fachlichen Einordnung und Aufbereitung bis zur Beantragung der Forschungszulage und der revisionssicheren Dokumentation der Projektkosten. 

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In der Praxis sehen wir häufig, dass Unternehmen vorhandene Fördermöglichkeiten nicht nutzen, weil sie davon ausgehen, nicht anspruchsberechtigt zu sein. Dabei können auch abgeschlossene innovative Projekte noch ein relevantes Förderpotenzial bieten.

Dr. Kira Müntjes

Technical Consulting Director

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