Innovation ist für viele Unternehmen der zentrale Wettbewerbsvorteil. Doch nicht jede Weiterentwicklung gilt automatisch als Forschung und Entwicklung (F&E) im rechtlichen Sinne. Um F&E-Tätigkeiten objektiv einordnen zu können, hat die OECD die sogenannten Frascati-Kriterien entwickelt und in ihrem Manual definiert. Sie bilden einen international anerkannten Orientierungsrahmen, der auch bei der fachlichen Einordnung von F&E-Vorhaben im Rahmen der deutschen Forschungszulage eine wichtige Rolle spielt. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Frascati-Kriterien im Detail bedeuten, wie sie eingesetzt werden und weshalb sie für innovative Unternehmen von großer Bedeutung sind.
Was sind die Frascati-Kriterien?
Die Frascati-Kriterien bieten eine international anerkannte Definition, die dazu dient, F&E-Aktivitäten von reiner Produktentwicklung oder Routinearbeiten abzugrenzen. Ursprünglich wurden sie entwickelt, um F&E-Statistiken zwischen verschiedenen Ländern vergleichbar zu machen. Inzwischen dienen die Frascati-Kriterien jedoch auch als Basis für die Bewertung staatlicher Förderprogramme, insbesondere in Deutschland für die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG).
Damit ein Projekt als F&E-Vorhaben anerkannt wird, müssen fünf Frascati-Kriterien erfüllt sein:
- Neuartig
- Schöpferisch
- Ungewiss
- Systematisch
- Übertragbar bzw. reproduzierbar

Aber was verbirgt sich hinter den Kriterien genau? Damit sie greifbarer werden, nutzen wir im Folgenden ein fiktives Beispiel: Die „MaschinenBau GmbH“ entwickelt ein KI-gestütztes Sensorsystem namens „SensAI“, das Maschinenausfälle in der Produktion frühzeitig vorhersagen soll.
Die fünf Frascati-Kriterien im Detail
- Neuartig: Ein Projekt muss neue Erkenntnisse hervorbringen, die über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Es reicht nicht, ein bestehendes Produkt leicht zu verändern.
Beispiel: SensAI kombiniert erstmals Vibrationsdaten mit thermischen Messwerten in einem einzigen KI-Modell, um Ausfallmuster zu erkennen, die bisherige Systeme nicht identifizieren konnten. Damit entsteht neues technisches Wissen.
- Schöpferisch: Die Lösung sollte über bekannte Verfahren oder reine Standardansätze hinausgehen. Gefragt ist eine eigenständige, originelle Herangehensweise an ein Problem.
Beispiel: Die Entwickler von MaschinenBau GmbH entwerfen einen neuen Algorithmus zur Datenfusion, statt auf ein bereits verfügbares Standardmodell zurückzugreifen.
- Ungewiss bzw. Risiko: Zu Beginn des Projekts ist unklar, ob und wie das gewünschte Ergebnis erreicht werden kann. Diese technologische Unsicherheit ist ein zentrales Merkmal echter Forschung.
Beispiel: Es ist offen, ob die Kombination der Sensordaten tatsächlich zuverlässige Vorhersagen ermöglicht oder ob Störeinflüsse die Ergebnisse verzerren.
- Systematisch: F&E-Arbeit erfolgt geplant und strukturiert mit definierten Zielen, Meilensteinen und einer nachvollziehbaren Methodik. Zufällige Entwicklungen zählen nicht.
Beispiel: Die MaschinenBau GmbH plant das Projekt in klar definierten Phasen: Datenerhebung, Modellentwicklung, Validierung und Testbetrieb, jeweils mit dokumentierten Zwischenergebnissen.
- Übertragbar bzw. reproduzierbar: Die gewonnenen Erkenntnisse müssen so dokumentiert sein, dass sie von Dritten nachvollzogen oder auf andere Anwendungen übertragen werden können.
Beispiel: Die im Projekt entwickelte Methodik zur Datenfusion lässt sich später auf andere Maschinentypen übertragen und ist durch die Projektdokumentation nachvollziehbar.
Warum sind die Frascati-Kriterien für innovative Unternehmen relevant?
Für Unternehmen, die kontinuierlich an neuen Produkten, Verfahren oder Technologien arbeiten, bieten die Kriterien eine klare Orientierung. Sie helfen dabei:
- F&E-Projekte von reiner Weiterentwicklung abzugrenzen
- Innovationsprozesse strukturiert zu dokumentieren
- förderfähige Tätigkeiten frühzeitig zu erkennen
- die eigene Innovationskraft objektiv nachzuweisen
Gerade in technologieintensiven Branchen wie Maschinenbau, Softwareentwicklung, Elektrotechnik oder Life-Science lohnt sich ein systematischer Blick auf die eigenen Projekte anhand dieser Kriterien.
Zusammenhang mit der Forschungszulage und Relevanz der Kriterien für die Bewilligung
Die Forschungszulage gemäß FZulG stellt eine steuerliche Förderung dar, die Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche nutzen können. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Projekt als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des FZulG eingestuft und von der BSFZ entsprechend bestätigt wird.
Die Frascati-Kriterien spielen hierbei eine zentrale Rolle: Sie bilden die fachliche Basis für die Prüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob ein Vorhaben förderfähig ist. Ein Projekt, das alle fünf Kriterien erfüllt, hat deutlich bessere Chancen auf eine positive Bescheinigung und somit auf die steuerliche Forschungszulage. Es genügt daher nicht, lediglich technische Einzelheiten aufzuführen, sondern es ist entscheidend, wie klar der wissenschaftlich-technische Innovationsgrad und die damit verbundene Unsicherheit dargestellt werden.
In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere die Kriterien Neuartigkeit und Ungewissheit häufig ausschlaggebend sind. Ein Projekt kann technisch komplex sein, erscheint im Antrag jedoch nicht förderfähig, wenn nicht nachvollziehbar erläutert wird, welche konkrete technische Wissenslücke geschlossen werden soll. Unternehmen, die ihre Projektdokumentation von vornherein an den Frascati-Kriterien ausrichten, können im Antragsverfahren Zeit sparen und ihre Erfolgsaussichten deutlich steigern. Leyton unterstützt Unternehmen dabei, ihre F&E-Projekte fachgerecht zu strukturieren, den Innovationsgehalt klar herauszuarbeiten und die Förderfähigkeit nachvollziehbar darzustellen.
Quellen:
- OECD (2015). Frascati Manual 2015: Guidelines for Collecting and Reporting Data on Research and Experimental Development. OECD Publishing, Paris. (abgerufen am 03.08.2026)
- Bundesministerium der Finanzen: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG). (abgerufen am 03.08.2026)
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Informationen zur fachlichen Prüfung von F&E-Vorhaben. (abgerufen am 05.08.2026)