ZIM-Programm wird ausgesetzt!

  • Von LEYTON Deutschland
    • 11 Oct 2021
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Der Förderbedarf des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Angesichts begrenzter verfügbarer Mittel und erheblich verlängerter Bearbeitungszeiten sind Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 1.2 des ZIM-Leitfadens zu ergreifen. Daher werden seit dem 7. Oktober 2021 vorübergehend keine Förderanträge mehr angenommen (Antragsstopp), dies gilt auch für die Projektskizze.

Diese Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Bearbeitung der eingereichten oder fristgerecht eingereichten Anträge und die Auszahlung bewilligter Projekte. Anträge mit internationalen Partnern bei bilateralen und multilateralen Ausschreibungen mit anderen Ländern (voraussichtlich längere Bearbeitungszeit) sowie Anträge für Leistungen zur Markteinführung fallen nicht unter die Antragssperre. Während der Durchführung dieser Maßnahme wurde die Anwendung der Frist zur Beantragung von Fördermitteln für die zweite Phase des Innovationsnetzwerks vorübergehend ausgesetzt.

Alle Anträge, die nach dem 7. Oktober 2021, 20:00 Uhr eingereicht wurden, werden nicht mehr berücksichtigt und bewertet. Die Antragsteller werden benachrichtigt. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme von Anträgen muss auf der Grundlage der verfügbaren Mittel im Jahr 2022 und in den Folgejahren erfolgen, die im Bundeshaushalt 2022 festgelegt werden.

Mittelständische Unternehmen müssen nun auf andere Fördermittel, wie die steuerlichen Forschungszulage zurückgreifen. Das am 01. Januar 2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz (FZulG) steht deutschen Unternehmen jeglicher Größe unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation offen.

Interessieren Sie sich für die Forschungszulage oder für weitere Fördermöglichkeiten? Wir unterstützen Sie dabei gerne. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Autor/-in

LEYTON Deutschland

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