{"id":914,"date":"2025-07-11T08:40:20","date_gmt":"2025-07-11T08:40:20","guid":{"rendered":"https:\/\/leyton.majjane.agency\/de\/insights\/artikel\/investitionsbooster\/"},"modified":"2026-09-07T15:14:11","modified_gmt":"2026-09-07T13:14:11","slug":"investitionsbooster","status":"publish","type":"article","link":"https:\/\/leyton.com\/de\/insights\/artikel\/investitionsbooster\/","title":{"rendered":"Investitionsbooster 2026: Neue Verbesserungen bei der Forschungszulage"},"content":{"rendered":"\n

Seit dem 11. Juli 2025 ist es offiziell: Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung, bekannt als der Investitionsbooster, ist in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss zugestimmt, der auch Verbesserungen bei der Forschungszulage mit sich bringt.<\/p>\n\n\n\n

Unternehmen in Deutschland, die bereits in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren oder dies planen, d\u00fcrfen sich \u00fcber merkliche Vorteile freuen. Die neuen Ma\u00dfnahmen umfassen eine erneute Erh\u00f6hung der maximalen Bemessungsgrundlage pro Jahr auf 12 Millionen Euro,<\/strong> zeitlich befristete h\u00f6here Abschreibungen f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter, die auch in der Forschungszulage angesetzt werden k\u00f6nnen, sowie \u2013 ganz neu \u2013 einen pauschalisierten Betrag von 20 % f\u00fcr Gemeinkosten<\/strong>, die im Zusammenhang mit F&E-Vorhaben anfallen.<\/p>\n\n\n\n

<\/div>\n\n\n\n

F\u00fcr wen sind die Erneuerungen interessant? <\/h2>\n\n\n\n

Freuen d\u00fcrfen sich Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfe: Die Gemeinkostenpauschale von 20 %<\/strong> kann von allen Unternehmen mit F&E-Ausgaben genutzt werden. Dagegen ist die Erh\u00f6hung der Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro<\/strong> insbesondere f\u00fcr Unternehmensverbunde und Konzerne mit hohen F&E-Ausgaben interessant. Da die neuen Regelungen f\u00fcr F&E-Projekte ab 2026 gelten, sollten besonders Unternehmen mit geplanten gr\u00f6\u00dferen Innovationsprojekten diese genau pr\u00fcfen<\/p>\n\n\n\n

<\/div>\n\n\n\n

Anpassungen bei der Forschungszulage <\/h2>\n\n\n\n

Mit welchen Verbesserungen k\u00f6nnen Unternehmen in Deutschland nun rechnen? Die drei zentralen Punkte sind:<\/p>\n\n\n\n

Bemessungsgrundlage von 12 Mio. \u20ac ab 2026<\/h3>\n\n\n\n

Eine der bedeutendsten \u00c4nderungen ist die Erh\u00f6hung der maximalen Bemessungsgrundlage f\u00fcr F&E-Ausgaben. Die Obergrenze steigt ab dem 1. Januar 2026 von aktuell 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro j\u00e4hrlich<\/strong> pro Unternehmensverbund. Damit werden Unternehmen st\u00e4rker dabei unterst\u00fctzt, umfangreichere Forschungsprojekte in Angriff zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n

Die Bemessungsgrundlage bel\u00e4uft sich, je nach F&E-Projektlaufzeit, somit auf:<\/p>\n\n\n\n

\u25e6 01.01.2020 \u2013 30.06.2020: 2 Mio. \u20ac
\n\u25e6 01.07.2020 \u2013 27.03.2024: 4 Mio. \u20ac
\n\u25e6 28.03.2024 \u2013 31.12.2025: 10 Mio. \u20ac
\n\u25e6 ab 01.01.2026: 12 Mio. \u20ac<\/p>\n\n\n\n

<\/div>\n\n\n\n

Gemeinkostenpauschale in H\u00f6he von 20 % <\/h3>\n\n\n\n

Ganz neu ist die F\u00f6rderung von Gemeinkosten und sonstigen Betriebskosten, die im Rahmen eines F&E-Vorhaben entstanden sind. Unternehmen k\u00f6nnen f\u00fcr Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025<\/strong> gestartet sind, einen pauschalen Betrag in H\u00f6he von 20 %<\/strong> der f\u00f6rderf\u00e4higen Aufwendungen geltend machen. Diese Regelung ist zeitlich unbefristet und schafft die M\u00f6glichkeit, von einer 20 Prozent h\u00f6heren F\u00f6rderung zu profitieren.<\/p>\n\n\n\n

Wichtig ist, dass die Gemeinkostenpauschale nur in Projekten geltend gemacht werden kann, die nach dem 31.12.2025 gestartet sind. F\u00fcr F&E-Projekte, die vor 2025 begonnen wurden, kann die Pauschale nicht angesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n

Degressive Abschreibung (AfA) bis zu 30 % <\/h3>\n\n\n\n

Weiterhin spannend ist die Einf\u00fchrung der degressiven Abschreibung f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens in den Jahren 2025 bis 2027. Das bedeutet, dass f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden, eine h\u00f6here Abschreibung von bis zu 30 % m\u00f6glich ist. Auch in der Forschungszulage k\u00f6nnen h\u00f6here Abschreibungsbetr\u00e4ge angesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n

<\/div>\n\n\n\n

Was und wie viel wird bei der Forschungszulage gef\u00f6rdert? <\/h2>\n\n\n\n

Die regul\u00e4ren F\u00f6rderbedingungen, die im Rahmen der Forschungszulagengesetzes gelten, bleiben bestehen. Die F\u00f6rderquote betr\u00e4gt weiterhin 25 %.<\/strong> Kleine und mittlere Unternehmen <\/strong>(KMU<\/strong>) erhalten einen zus\u00e4tzliche F\u00f6rderbonus von 10 %, wodurch sich ihre Gesamtf\u00f6rderung auf 35 %<\/strong> erh\u00f6ht<\/strong>. Damit k\u00f6nnen Unternehmen von insgesamt bis zu 3 Mio. \u20ac <\/strong>profitieren; KMU sogar von bis zu 4,2 Mio. \u20ac<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage, unter anderem welche Projekte gef\u00f6rdert werden und in welcher H\u00f6he, erhalten Sie auf unserer \u00dcbersichtsseite zur Forschungszulage<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

<\/div>\n\n\n\n

Neuer Gesetzesbeschluss: Hintergrund und Ziele<\/h2>\n\n\n\n

Die \u00c4nderungen bei der Forschungszulage sind Teil des sogenannten Investitionsboosters (auch Wachstumsbooster genannt), der im Koalitionsausschuss bereits am 26. Juni 2025<\/strong> von CDU\/CSU<\/strong> und SPD <\/strong>beschlossen wurde. Konkret wurden die Ma\u00dfnahmen im Gesetzesentwurf \u201eEntwurf eines Gesetzes f\u00fcr ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur St\u00e4rkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland\u201c festgehalten. Die Hauptziele sind steuerliche Entlastungen f\u00fcr Unternehmen, B\u00fcrokratieabbau und die Erleichterung des Zugangs zu F\u00f6rdermitteln.<\/p>\n\n\n\n

Laut Koalitionsvertrag soll bis 2030<\/strong> mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investiert<\/strong> werden. Damit sollen Innovationsprozesse in deutschen Unternehmen beschleunigt werden, das wirtschaftliche Wachstum angekurbelt und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit gesteigert werden.<\/p>\n\n\n\n

Bereits in unseren Webinaren im M\u00e4rz und im Mai 2025<\/a> berichteten unsere F\u00f6rdermittel-Expert:innen \u00fcber die zu erwartenden Ver\u00e4nderungen.<\/p>\n\n\n\n

Im M\u00e4rz 2023 hatte das Wachstumschancengesetz<\/a> bereits zu besseren F\u00f6rderbedingungen im Rahmen der Forschungszulage gef\u00fchrt. Mit dem nun verabschiedeten Investitionsbooster profitieren Unternehmen nun noch st\u00e4rker von der finanziellen Unterst\u00fctzung f\u00fcr ihre innovativen T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n\n\n\n

Weitere Details zum Investitionsbooster<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Neben den Verbesserungen bei der Forschungszulage beinhaltet das Investitionssofortprogramm auch Sonderabschreibungen f\u00fcr Elektrofahrzeuge als Dienstwagen sowie Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen. Ab 2028<\/strong> soll zudem die K\u00f6rperschaftsteuer stufenweise von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032<\/strong> gesenkt werden. Die Ma\u00dfnahmen haben zum Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu st\u00e4rken und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n

Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzesentwurf hier<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n