Unser Expertenteam hilft Ihnen mithilfe der Forschungszulage Ihre Business Performance zu verbessern. Finden Sie mit heraus, welche vielfältigen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.
Mit der Forschungszulage können Unternehmen rückwirkend bis zu 1 Mio. € für Ihre F&E-Personalaufwendungen/-unteraufträge erhalten.
Das Forschungszulagengesetz ist für alle F&E-Projekte ab dem 02.01.2020 relevant und dient zur Betriebskosten- und Budgetoptimierung. Die Förderung ist für alle steuerpflichtigen Einzelunternehmen, KMUs sowie multinationalen Konzerne in Deutschland. Hierfür beträgt die Bemessungsgrundlage an förderfähigen Kosten (F&E-Personalkosten plus Auftragsforschung an Dritte) 4 Mio. Euro pro Jahr und gilt pro Unternehmensverbund. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1 Mio. Euro (25% Förderquote) pro Geschäftsjahr. Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet und ggf. in Verlustphasen ausgezahlt.
Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig.
Personalkosten
€ –Aufträge an Dritte
€ –Ihre mögliche Forschungszulage
*Das Ergebnis ist bisher eine erste grobe Schätzung.
Mission beginnt
Kick-off: Identifizierung der Projekte
Verfassen & Einreichen der Anträge
Dynamische Partnerschaft
Sprechen Sie mit unseren Experten
Wir beraten jedes Jahr Tausende von Kunden zu verschiedenen Förderprogrammen.
Um herauszufinden, ob auch Sie förderfähige FuE-Projekte durchgeführt haben oder in Zukunft planen, kontaktieren Sie gerne unsere Business Developer über das folgende Formular.
Um herauszufinden, ob auch Sie förderfähige FuE-Projekte durchgeführt haben oder in Zukunft planen, kontaktieren Sie gerne unsere Business Developer über das folgende Formular.
Innovationen in der Lebensmittelindustrie
Gesunde und nachhaltige Lebensmittel liegen im Trend. Vor allem Verbrauchererwartungen sind ein Motor für innovative Produkte und Prozesse. Dies betrifft auch die Realisierung einer umweltfreundlichen Verpackung der Lebensmittel und die Verwendung nachhaltiger, wenn möglich sogar regionaler Rohstoffe. Investiert wird hierbei in Vorhaben zur Reduktion von CO-Emissionen, Material-, Wasser- und Energieverbrauch – teilweise getriggert durch aktuelle oder künftige gesetzliche Vorgaben, steigende Energie- und Rohstoffkosten sowie eine Imageverbesserung der Unternehmen. Die erforderlichen Maßnahmen sind äußerst kostenintensiv und teilweise mit einem hohen technischen Risiko verbunden – eine große Hürde für die unternehmerischen Akteure. Die Politik unterstützt daher mit einem breiten Spektrum an (steuerlichen) Fördermöglichkeiten innovative Unternehmen bei zukunftsweisenden Vorhaben
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Vielen Unternehmen der Branche ist nicht bewusst, dass sie alltäglich förderfähige FuE-Aktivitäten im Sinne der Forschungszulage durchführen, für die sie eine lukrative Steuergutschrift in Anspruch nehmen können. Die Steuergutschrift wird mit der Ertragsteuerschuld eines Unternehmens verrechnet und ermöglicht beispielsweise Reinvestitionen in weitere FuE.
Unsere Leyton-Experten unterstützen Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage. Unser engagiertes Team besteht aus erfahrenen Ingenieuren und Wissenschaftlern, die unseren Kunden aus der Automobilbranche maximale wirtschaftliche Vorteile verschaffen sowie maßgeblich zur Betriebskostenoptimierung beitragen.
Leyton verhilft Ihnen zu einer besseren Business Performance Dank der neuen F&E Förderzulage
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Von welcher Art von Zuschüssen kann mein Unternehmen profitieren?
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Lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zzgl. steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur Zukunftssicherung für FuE-Personal
Externe FuE-Aufwendungen
Eigenleistung des Einzelunternehmers
Die Etappen unserer Begleitung
Identifizierung
Wir identifizieren Ihre förderfähigen Vorhaben.
Antragstellung
Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.
Sensibilisierung
Wir unterstützen bei der Implementierung von Best Practices.
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach der Art der zuwendungsfähigen Kosten. FuE-Personalkosten können zu 25% und Aufträge an Dritte zu 15% veranlagt werden. Mit dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde die Bemessungsgrundlage auf 4 MEUR pro Unternehmensverbund und Jahr begrenzt. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen lohnsteuerpflichtigen Löhne und Gehälter inkl. des steuerfreien Arbeitgeberanteils für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, Eigenleistungen eines Einzelunternehmers (max. 40 €/h bei 40 h/w) sowie Anteile (max. 60%) des Entgelts, das für ein in Auftrag gegebenes begünstigtes FuE-Vorhaben beim Auftraggeber entstanden ist.
Die Evaluation der Förderwürdigkeit der FuE-Vorhaben wird in Anlehnung an die Definitionen der AGVO bezüglich FuE-Tätigkeiten sowie Beispielen und Erläuterungen des Frascati-Handbuchs der OECD durchgeführt. Es können mehrere FuE-Projekte eines Unternehmensverbundes eingereicht werden.
Länder
13
Langjährige Erfahrung
24
Kunden
26 000
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