Deutschland wird immer attraktiver als Standort für Forschung und Innovationen durch das Forschungszulagengesetz, das seit Januar 2020 in Kraft ist. Dieses Gesetz bietet steuerliche Förderung für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform, Branche oder Gewinnsituation. Bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr können für Forschung und Entwicklung auch rückwirkend erhalten werden.
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